„Manche Menschen, die ich berate, gehen im Leben durch die Hölle“
Die Witwenkooperative St. Monica Village hilft seit einigen Monaten Menschen in Not mit einem psychosozialen Beratungsangebot. Mit Unterstützung von Dentists for Africa ließen sich Rhoda A. Ogada und Rosemary A. Oguma professionell ausbilden und beraten seitdem Hilfesuchende in existenzgefährdenden Lebenslagen. Ausführlich berichteten wir in unserem vorletzten Blogeintrag darüber. Ausbeutung und Diskriminierung gehören leider viel zu oft zum Alltag der jungen Witwen.
„Wir berieten kürzlich eine junge Frau, die nach dem Tod des Mannes an ihren Schwager „vererbt“ wurde“, berichtet Rhoda. Mit ihm bekam sie zu den zwei Kindern, die sie schon hatte, noch zwei weitere Kinder. Nach ein paar Jahren wurde sie von der Schwiegermutter verstoßen. Sie war so verzweifelt, dass sie keinen anderen Ausweg sah, als ihr Leben und das ihrer Kinder zu beenden. „Ich wurde zur Hilfe gerufen und sprach über vier Stunden mit der Frau. Ich nahm mir Zeit, denn ich wusste, dass es um Leben und Tod ging. Ich wollte sicher gehen, dass die Frau ihr Schicksal annahm und versuchte, das Beste daraus zu machen“, schildert Rhoda. Auf ihren Rat und Vermittlung hin ließ sich die Frau rechtlich beraten. Sie belegte Kurse, die ihre Fähigkeiten stärkten, damit sie einer Arbeit nachgehen und sich eine selbstbestimmte Zukunft aufbauen kann. Doch die Situation verschärfte sich erneut. Die Frau wurde, mitsamt ihren vier Kindern, von ihrer Schwiegermutter aus dem Haus gejagt und des Grundstücks verwiesen. Sie kam erneut in den Counseling Service und erhielt dort sofort Hilfe: „Nach Rücksprache mit dem Vorstand der Witwen zog die Frau mit ihren Kindern in eine der Notunterkünfte im Witwendorf ein“, erzählt Rhoda. Sie hilft nun beim Cateringservice der Witwen, verkauft am Eingang des St. Monica Village Avocados und verdient sich so etwas Geld. „Sie hat in der Witwengemeinschaft eine neue Familie gefunden“, freut sich Rhoda.
Motivation in der eigenen Lebensgeschichte begründet
Die oft schweren Schicksale gehen den Beraterinnen nah. Hier hilft ihre Ausbildung, Mitgefühl zu zeigen, und trotzdem professionell zu bleiben. „Manche Menschen, die ich berate, gehen im Leben durch die Hölle“, sagt Rhoda. „Manchmal ist mir dann selbst zum Weinen zumute, aber ich muss stabil sein, um der Klientin zu helfen.“
Die Motivation, sich als Beraterin ausbilden zu lassen und dieser herausfordernden Arbeit zu widmen, liegt für Rhoda in ihrer eigenen Geschichte: „Ich bin selbst einmal durch schwierige Zeiten im Leben gegangen, war depressiv“, blickt sie zurück. „Damals gab es solch eine Beratung nur in Kisumu und ich hatte Schwierigkeiten, das Geld dafür aufzubringen. Doch mir wurde geholfen und nun danke ich Gott dafür, dass ich selbst in Not geratene Menschen beraten kann.“ Das Schönste für sie sei, wenn ihre Klientinnen auf die Beratung ansprechen und sie sie zum Umdenken anregen kann. „Ich bin glücklich und tue es mit Leidenschaft“, bestätigt sie, „denn es ist das, wonach ich mich gesehnt habe.“
Die Arbeit der Frauen ist mittlerweile in der Gemeinschaft anerkannt. Das gibt besonders Rose viel Kraft: „Das Beste ist, dass ich in der Gemeinschaft Vertrauen genieße.“
Sie wollen die Arbeit von Rhoda und Rose oder die Witwenkooperative unterstützen? Dies ist mit einer zweckgebundenen Spende möglich oder mit freiwilliger Mitarbeit – von Deutschland aus oder mit einem Einsatz vor Ort.
Über Rhoda und ihre beeindruckende Lebensgeschichte berichteten wir auch hier.
Nachhaltige Kooperation in Ausbildung, Zahnmedizin und sozialen Projekten
Jahresbericht 2019
Absolventin des Patenschaftsprojekts und Zahnärztin Dorcas Simiyu mit Dr. H.-J. Schinkel beim theoretischen Teil des jährlich stattfindenden zahnärztlichen Seminars in Kisii. Foto: Dr. B. Benedix
Bericht zum zahnärztlichen Projekt
Im vergangenen Jahr erweiterte sich unser Zahnarztprojekt in Kenia um eine weitere Behandlungs-Station in Rongo. Die Zahnstation wird von Faith Chepkorir betreut, einer jungen Absolventin des Patenschaftsprojekts, die Mitte des Jahres ihr Diplomstudium in Community Oral Health an der Mount Kenya University erfolgreich abschließen konnte. Wir konnten wiederum zahlreiche Einsätze für 31 Zahnärzte, 7 ZFA, 22 Studenten und 7 Helfer organisieren und möchten uns herzlich für das Engagement dieser 67 Einsatzleistenden bedanken, die mit Ihrer beispielhaften Arbeit unser zahnärztliches Hilfsprojekt 2019 tatkräftig unterstützt haben. Durch das Prophylaxeprojekt konnten insgesamt 11.852 Schüler untersucht und aufgeklärt werden. Davon wurden 2056 Schüler im Anschluss behandelt.
Zahnärztliche Weiterbildungsseminare
Anfang September fand in Kisii das sechste zahnärztliche Weiterbildungsseminar statt. Unter den 35 Teilnehmern waren deutsche Studenten der Zahnmedizin, die Mitarbeiter der Zahnstationen in Kenia und die kenianischen Studenten zahnmedizinischer Fächer, die durch unser Patenschaftsprojekt unterstützt werden. Organisiert und geleitet wurde das Seminar von Dr. D. Bolten, Dr. H.-J. Schinkel, Dr. I. Rait, Dr. B. Benedix und Dr. A. Wagner. Auf der Tagesordnung standen die Bereiche Röntgen und Diagnostik, Zahntrauma, Antibiotikagabe in der Zahnheilkunde, Pflege und Wartung der Dentaleinheiten und Hygienemaßnahmen.
Im März und im November 2019 fanden außerdem interne Seminare statt, die von den Mitarbeitern und Studenten in Kenia selbstständig organisiert und durchgeführt wurden. An der Organisation und Umsetzung beteiligten sich außerdem deutsche Studenten und Einsatzleistende. Alle Seminare wurden durch die Mittel der Initiative Klinikpartnerschaften finanziert. Die Firmen Henry Schein und Brasseler Komet beteiligten sich außerdem mit Spenden an der Umsetzung des zahnärztlichen Seminars in Kisii.
Kooperation mit der Moi University
Durch eine weitere Förderung der Initiative Klinikpartnerschaften konnte die Kooperation der Moi University erfolgreich fortgesetzt werden. Dort wurden vier Behandlungsstühle und ein Röntgengerät angeschafft, um die Unterrichtsqualität vor allem im praktischen Bereich zu verbessern. Im Gegenzug hat die Moi University günstige Konditionen für Studenten aus dem DfA-Patenschaftsprojekt zugesichert.
Datenerfassung
Die ehrenamtliche Arbeit der spanischen Studentin Amel Oubibet ermöglicht uns seit Juni 2019 mittlerweile eine systematische Datenerfassung und statistische Auswertung aller durchgeführten Behandlungen in den Dental Units. Seitdem wurden 179 Berichte der Zahnstationen eingereicht. 9250 Patienten wurden in allen Zahnstationen insgesamt seit Juni 2019 behandelt, zusätzlich 7331 weitere Patienten bei Mobiles. Durchschnittlich kommen wöchentlich 51 Patienten in die Zahnstationen, weitere 41 Patienten wurden bei mobilen Einsätzen behandelt. Diese Auswertung der Behandlungsdaten ermöglicht uns unter anderem auch eine gezieltere Material- und Geräteplanung für die einzelnen Stationen.
Neue Zahnstation in Rongo
Im Juli haben wir unsere 14. Zahnstation in Rongo, im Westen Kenias, eröffnet. Rongo ist eine knappe Autostunde von Kisii entfernt. Die Zahnstation wurde dort auf dem Gelände eines Convents der Franciscan Sisters of St. Joseph Asumbi als Außenstation des Hospitals in Kisii errichtet. Rongo liegt im Migori County verkehrsgünstig an der A1. Im Stadtkern leben etwa 12.500 und in der Umgebung der Stadt etwa 82.000 Menschen. Hier gab es bisher keine Zahnstation. So mussten Patienten sehr lange Wege nach Kisii in Kauf nehmen, um eine Zahnbehandlung durchführen zu lassen.
Mitarbeit
Kollege Dr. Gerd Hase bereitete die Einsatzleistenden engagiert und individuell auf die Hilfseinsätze vor und Florian Lautenbacher evaluiert ab Dezember 2019 das Feedback der Kollegen nach ihrer Kenia-Reise, um unsere Einsatzbedingungen stetig verbessern zu können. Die Präsenz unserer hauptamtlichen Mitarbeiterin Johanna Wiest in Kenia war wieder sehr hilfreich für unser Zahnarztprojekt und für die Kommunikation mit unseren kenianischen Projektpartnern. Als erste Ansprechpartnerin für zukünftige Einsatzleistende fungierte in bewährter Weise unsere Mitarbeiterin Frau Gabi Hüttig in unserem Büro in Weimar. Allen engagierten Kolleginnen und Kollegen möchte ich für die geleistete Arbeit im Zahnarztprojekt herzlich danken.
Bericht von Dr. A. Pathe
Bericht zum Patenschaftsprojekt
Neuaufnahmen
16 Kinder konnten im Jahr 2019 neu in das Patenschaftsprojekt aufgenommen werden und bekamen damit die Chance auf eine gute Schulausbildung, regelmäßige Mahlzeiten, eine sichere Unterkunft sowie medizinische Versorgung. Über die letzten 20 Jahre wurden insgesamt 820 Kinder durch Dentists for Africa unterstützt, einmal finanziell durch die Bezahlung der Schulgebühren, aber auch persönlich, durch das kenianische Team vor Ort, das für jedes Kind ein offenes Ohr hat. Sister Seraphine hilft zusammen mit ihren Mitarbeitern Lydia, Elsa und Wycliff den Kindern bei Problemen, sei es in der Schule, oder auch zu Hause bei den Familien und vermittelt dann auch zwischen Kenia und Deutschland, wenn weitere Hilfe benötigt wird. Dadurch lassen sich die Patenschaften sehr persönlich, individuell und transparent gestalten.
Aktuelle Förderung
Aktuell werden 513 Kinder in Schul- und Berufsausbildung unterstützt. Davon werden 348 durch persönliche Patenschaften finanziert und 165 durch allgemeine Spenden und Patenschaftsförderer. 20 dieser Kinder sind von Geburt an HIV positiv und stehen in der Hierarchie ganz unten. Durch eine Schulausbildung möchten wir ihnen eine Lebensperspektive im eigenen Land geben. Besonders freuen wir uns, dass durch den Educational Fond mittlerweile 8 Kinder unterstützt werden können. Dadurch, dass die Kinder einen Anteil ihrer Studiengebühren nach Abschluss in diesen Fond zurückzahlen, ermöglichen sie selbst anderen Kindern eine Ausbildung und können Verantwortung übernehmen, sich gegenseitig helfen und etwas zurückgeben.
Neuer Lehrplan in Kenia
Nach 32 Jahren wurde nun der neue Lehrplan CBC `Competence based Curriculum´ eingesetzt und mit ihm kamen neue Fächer wie `Arts and Crafts´, `Home Science´, `Music´, `Agriculture´ und `Physical Education´. Es gibt zusätzliche Prüfungen nach den Klassen 3 und 6, welche den Lehrern die Stärken der Kinder aufzeigen sollen. Diese können dann in bestimmten Fächern besonders gefördert und ermutigt werden und sollen so mehr Selbstbewusstsein erlangen, wenn sie merken, dass sie in bestimmten Bereichen sehr talentiert sind. Auch das Ranking innerhalb einer Klasse fällt weg und niemand wird mehr offensichtlich der Beste oder der Schlechteste sein. Außerdem möchte die Regierung umsetzen, dass jedes Kind die weiterführende Secondary School besuchen muss und nicht wie bisher nach der Primary School auch eine handwerkliche Ausbildung beginnen kann, wenn die Noten nicht ausreichend waren.
Besondere Unterstützung für Berufsausbildung und Berufseinsteiger
Wegen der schwierigen Situation auf dem kenianischen Arbeitsmarkt versuchen wir unsere jungen Absolventen besonders zu unterstützen, damit sie den Start ins Berufsleben oder in die Selbstständigkeit schaffen. Savings Group: Zum einen wurde eine Savings Group gegründet. Patenkinder können nun bereits in der Secondary School beginnen bestimmte Beträge in einen Fonds einzuzahlen. DfA verdoppelt diese Summe nach drei Jahren und zahlt das Geld dann aus, wenn es die jungen Erwachsenen sinnvoll zur Gestaltung ihres weiteren Lebensweges einsetzen. Starthilfe für Berufseinsteiger: Für diejenigen, die eine Berufsausbildung machen, bieten wir mit Hilfe der Paten und gegen Vorlage eines Businessplans eine finanzielle Starthilfe von bis zu 300€ an. Davon können sie sich beispielsweise nach einer Schneiderausbildung eine Nähmaschine kaufen.
Weiterbildungsseminare
Zum ersten Mal wurden in diesem Jahr zwei Weiterbildungsseminare für Jugendliche aus dem Patenschaftsprojekt angeboten. So konnten die Teilnehmer in zwei etwas kleinere Gruppen von je etwa 40-50 Personen und getrennt nach Altersgruppen aufgeteilt werden. Die Seminare dienen der Vermittlung von Softskills, aber auch der Netzwerkbildung unter den Patenkindern. Dabei wird auch persönliche Beratung angeboten. Da sie ohne Eltern aufgewachsen sind, kommen viele der Teilnehmer mit drängenden persönlichen Problemen zu diesen Seminaren.
Das erste Seminar für Jugendliche, die die Secondary School besuchen, wurde im April durchgeführt. 40 Schüler im Alter von 16-19 Jahren aus dem DfA-Patenschaftsprojekt besuchten das Seminar. Das Motto: My Choice, My Destiny. Ziel war es den Teilnehmern dabei zu helfen wichtige Lebensentscheidungen in den Bereichen Persönlichkeitsfindung, Berufswahl und Beziehungen zu treffen.
TeilnehmerInnen des Waisenseminars im April 2019 bei einer Übung zu Selbstwahrnehmung und Selbstbewusstsein.
Ein weiteres Seminar wurde Ende August organisiert und richtete sich an College Studenten im ersten und zweiten Studienjahr, sowie Absolventen, die kurz vor dem ersten Studienjahr standen. Thematisch war das Seminar auf Selbst- und Persönlichkeitsfindung, Beziehungen und Kommunikation, sowie Aufklärung zum Missbrauch von Drogen und Medikamenten ausgelegt.
Das umfassende Beratungsprogramm im Rahmen dieser Seminare wird von den Teilnehmern als sehr hilfreich und notwendig bewertet. Viele haben den Wunsch ausgesprochen noch öfter an solchen Seminaren teilnehmen zu können. Bericht von S. Koech und J. Wiest
Das Patenschaftsprojekt in Zahlen
212 direkte Patenschaften Schulausbildung
121 direkte Patenschaften Berufsausbildung
20 Patenschaften Förderer mit Kind
18 DfA-Kinder Schulausbildung
114 DfA-Kinder Berufsausbildung
28 Kinder auf Warteliste Berufsausbildung (davon 13 DfA Kinder und 15 Patenkinder)
16 neue Patenschaften
289 abgeschlossene Patenschaften
47 Kinder haben ihre Berufsausbildung 2019 abgeschlossen
52 Kinder haben die Secondary School 2019 abgeschlossen
Waisenfonds 2015+
14 Vollwaisen, davon in 5 Berufsausbildung
11 HIV-positive Waisen
Bericht zur Witwenkooperative St. Monica in Nyabondo
Das Jahr 2019 brachte für die Mitglieder der Witwenkooperative St. Monica einige Neuerungen. So wurde beispielsweise ein Spülbereich mit mehreren Spülbecken, Abtropfgitter und Überdachung an das Küchengebäude angeschlossen. Manches Bewährte wurde weiter vorangetrieben, es entstand ein neues Design für die Uzingo Armbänder, die zur Finanzierung der Krankenversicherung verkauft werden. Manches Projekt ging auch nur langsam voran, wie der Bau des Brunnens. Die Arbeiten mussten aufgrund der Folgen des Klimawandels immer wieder unterbrochen werden. Das Gelände stand unter Wasser und der Brunnenschacht musste leer gepumpt werden um weiter graben zu können.
Wegen starker Regenfälle, die für diese Jahreszeit sehr ungewöhnlich sind, steht das St. Monica Village seit November unter Wasser.
Osterfest
Die Gemeinschaft der Witwen wurde gestärkt, zusammen wurde Ostern gefeiert. Am 1. Dezember, dem World Aids Day, veranstalteten die Witwen eine Prozession und riefen zu Solidarität mit Betroffenen auf, mehrere Redner klärten die Teilnehmer aus der Umgebung über Ursachen und Folgen einer HIV Infektion auf. Betroffene Witwen sprachen über den korrekten Umgang mit Antiretroviralen Medikamenten, einen gesunden Lebenswandel und davon wie wichtig es ist, immer Hoffnung im Leben zu haben. Es wurden auch Themen wie Mikrofinanzierung angesprochen und Ratschläge dazu erteilt wie man möglichst gute Ergebnisse beim Gemüseanbau erzielt. Weihnachtsfeiern fanden statt für die Witwen und für die 53 Kinder des Kindergartens des St. Monica Village.
Kinderförderprogramm
Die Gemeinschaft wurde aber nicht nur unter den Witwen selbst gestärkt. Es entstand ein neues Projekt, bei dem sich die Witwen 150 Kindern annehmen, die in Kinderfamilien, also ohne erwachsene Bezugsperson, in der Umgebung leben. Diese Kinder stellen sich jeden Tag die Frage „Kann ich zur Schule gehen oder muss ich Geld verdienen, damit ich heute etwas essen kann?“ Kinder, die zur Schule gehen, werden oft Heim geschickt, weil es an Schuluniformen oder Unterrichtsmaterialien fehlt.
Die Witwen betreuen diese Kinder, indem sie bei regelmäßigen Treffen ein offenes Ohr für deren Probleme haben. Es wurden Nahrungsmittelpakete, Schuluniformen, Schultaschen und Bücher für die Kinder ausgegeben. Die Witwen hatten die Schulausrüstung und Kleidung eingekauft und verteilten sie in der Versammlungshalle der Witwenkooperative an die überglücklichen Kinder.
Vier Kinder, die keine feste Unterkunft hatten konnten durch Spendengelder auf ein Internat geschickt und mit allem notwendigen ausgerüstet werden. Für die Kinderförderung haben die Witwen ein eigenes Komitee gegründet. Die Finanzierung des Projekts erfolgt aus Fördermitteln der E.O. Stiftung und zweckgebundenen Spenden. Einige Kinder konnten erfolgreich ins Patenschaftsprojekt vermittelt werden.
Spendenaktion zu Weihnachten
Zur Weihnachtszeit begann hier in Deutschland der alljährliche Verkauf von Gutscheinen, um den Witwen ein fröhliches Weihnachten zu ermöglichen. Jede der 420 Witwen sollte ein Geschenk bekommen. Aufgrund der, im vergangenen Jahr, besonders hohen Zahl an registrierten Mitgliedern, war es schon eine Herausforderung. Gutscheine wurden bei der Jahreshauptversammlung, auf verschiedenen Weihnachtsmärkten und in den Praxen verkauft. Ein besonderer Dank geht hier an Steffi Schmitt-Langer und ihr Team und an die Praxis Schinkel / Pietschmann. Ebenfalls an Sandra und Nicholas Koech für die Organisation des Weihnachtshäuschens auf dem Ensdorfer Weihnachtsmarkt. Es wurden 30 Ziegen, 99 Hühnerpärchen, 151 Nahrungsmittelpakete, 33 Tüten Mais, 29 Tüten Zucker, 39 Kanister Öl und 39 Obstbäume unter den Witwen verlost.
Mit dem Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Ensdorf im Saaraland nahmen Sandra Koech und Katharina Weiland-Zejewski fast 1000€ ein, die an die Witwen übergeben wurden. Sie verkauften Handarbeiten, Weihnachtskarten, Uzingo-Bänder uvm.
DfA-Jubiläum
20 Jahre nachhaltige Entwicklungshilfe in Kenia
30.000 zahnärztliche Untersuchungen jährlich, davon 6.000 Kinder in Schuluntersuchungen
14 Zahnstationen aufgebaut
900 Patenschaften für Waisenkinder, davon 250 mit abgeschlossener Berufsausbildung
420 von HIV/Aids betroffene Frauen sind Mitglieder der Witwenkooperative
Stiftungsgründung in Kenia in 2017
Über 800 Hilfseinsätze deutscher Zahnärzte, Ärzte, Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker
Seit 20 Jahren betreibt DfA in Kenia nachhaltige Entwicklungshilfe. Durch die drei Hauptprojekte Zahnarztprojekt, Witwenkooperative und Patenschaftsprojekt helfen wir die Lebensumstände mittelloser Menschen in Kenia zu verbessern.
Die Bilanz
Unsere Bilanz der letzten 20 Jahre ist positiv. Wir erreichen mit unserer Arbeit die Menschen, die sich keine zahnärztliche Behandlung leisten können und betreiben zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung für Schulkinder. Sonst chancenlosen Waisenkindern geben wir durch Förderung bis zum Schulabschluss Lebensperspektiven. Viele von ihnen arbeiten bereits aktiv im Zahnarztprojekt und geben etwas von dem zurück, was sie an Unterstützung bekommen haben. Durch die Witwenkooperative St. Monica Village helfen wir 420 von HIV/Aids betroffenen Witwen gemeinschaftlich ein Einkommen für sich und ihre Familien zu erwirtschaften.
Zusammenarbeit mit lokalen Partnern
Besonders wichtig ist dabei die Zusammenarbeit mit unseren Partnern, den Franziskanerinnen. Mit ihrer Hilfe ist es uns gelungen, verlässliche und gut funktionierende Strukturen aufzubauen, die es uns erlauben effektiv Hilfe zu leisten.
Sister Seraphine, Franziskanernonne und langjährige Managerin unseres Patenschaftsprojekts, betonte die Bedeutung der Arbeit von DfA für bedürftige Menschen in Kenia: „Die Projekte von Dentists for Africa verändern das Leben ungezählter notleidender Menschen in Kenia. Sie geben Perspektiven in unserem Land und helfen ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten“.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit unserer Hilfsprojekte erreichen wir durch regelmäßigen Kontakt mit unseren kenianischen Projektpartnern vor Ort und durch Nutzung der verfügbaren Kommunikationskanäle. Ziele dabei sind unser Erkennen, Abstimmen und Handeln entsprechend der Nöte und Probleme der kenianischen Menschen, die an unserer Hilfe interessiert sind. Wir stülpen nichts über und erkennen an, dass die Kenianer selbst die Experten zur Lösung ihrer Probleme sind. In den vergangenen 20 Jahren durften wir lernen, dass diese Zusammenarbeit mit gut organisierten Partnern, wie den Franziscan Sisters, den Witwen der St. Monica Kooperative und zunehmend den Waisen unseres Patenschaftsprojekts die Grundlage für das Ankommen unserer Hilfe ist. Danke auch für alles Vertrauen und die ungezählten Aktivitäten der in Deutschland Engagierten!
Dr. Hans-Joachim Schinkel
Schulbau in Koliech
Die Schüler der St. Michael Preperatory and Orphanage Schule in Koliech.
Im Mai 2019 wurde mit dem Bau einer Vor- und Grundschule in Koliech begonnen, einem kleinen Dorf in einer abgelegenen Gegend in Homa Bay County. In der gesamten Region gibt es bislang keine Grundschule, die für die Kinder aus Koliech erreichbar ist. Sie müssen oft lange und beschwerliche Schulwege zurücklegen, oder können gar nicht zur Schule gehen. Im Mai 2019 wurde mit dem Bau begonnen. Mittlerweile sind schon die ersten Gebäude fertig gestellt. Die Schule soll Platz für insgesamt 300 Kinder im Vor- und Grundschulalter bieten. Das Projekt, das auch die Ausstattung der Schule mit Möbeln, Büchern, einer Küche mit Einrichtung und den Bau sanitärer Anlagen umfasst, soll im April 2020 fertig gestellt werden. Gefördert wird der Schulbau von der Stiftung Nord-Süd Brücken und Ein Herz für Kinder.
Einnahmen und Ausgaben 2018
Im Jahr 2018 wurden 552.191,35€ an Einnahmen verzeichnet. Der Verwaltungskostenanteil lag bei 15%. Die folgenden Summen wurden von Institutionen und Stiftungen als Fördermittel bewilligt:
– 5673.20€ von der apoBank-Stiftung für das Projekt „Zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung an Schulen für 1200 Kinder in entlegenden ländlichen Gegenden Kenias“
– 48.078€ von der Initiative Klinikpartnerschaften (GIZ) für das Projekt „Nachhaltige Verbesserung der zahnärztlichen Behandlungsqualität in kenianischen Zahnstationen“
– 19.700€ von der E.O. Stiftung für das Projekt „Förderung der Ausbildung von zahnärztlichem
Fachpersonal in Kenia“
– 10.000€ von der E.O. Stiftung für das Kinderförderprogramm
Diese Fördermittel wurden teilweise auf die Jahre 2019 und 2020 umgebucht. Die gesamten Ausgaben lagen 2018 bei 566.185,64€.
Einnahmen und Ausgaben 2019
Für das Jahr 2019 wurden 681.564,86€* an Einnahmen verzeichnet. Der Verwaltungskostenanteil lag bei 13%*. Die folgenden Summen wurden von Stiftungen und Institutionen im Jahr 2019 als Fördermittel bewilligt:
– 130.000,00€ von Ein Herz für Kinder für das Projekt „Neubau der Vor- und Grundschule ,,St. Michael Preperatory School“ in Rachuonyo Sub County, Kenia“
– 48.330,00€ von der Stiftung Nord-Süd-Brücken für das Projekt „Verbesserung des Zugangs und der Voraussetzungen zur Grundschulbildung für 120 Kinder im schulfähigen Alter in Rachuonyio Sub Gounty, Kenia“
– 48.810,00€ von der Initiative Klinikpartnerschaften (GIZ) für das Projekt „Förderung qualifizierter zahnmedizinischer Ausbildung an der Moi University of Dentistry, Kenia“
– 7854,50€ von der E.O. Stiftung für das Projekt „Zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung an
Schulen für 3000 Kinder in entlegenen ländlichen Gebieten Kenias“
– 5327,65€ von der apoBank-Stiftung für das Projekt „Zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung für 2.100 Kinder in Kenia“
Diese Fördermittel werden entsprechend der Dauer der Projekte auf die Jahre 2020 und 2021 umgebucht. Die Ausgaben lagen bei 707.909,89€*.
*Es handelt sich hier um vorläufige Zahlen. Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2019 veröffentlichen wir nach Abschluss der Steuerprüfung.
Ausblick und Ziele 2020
Folgende Ziele für das Jahr 2020, zusätzlich zu den bestehenden Projekten, haben wir uns vorgenommen:
Neue Zahnstation in Githurai: In einem Slum in Nairobi wird 2020 eine neue Zahnstation eröffnet, um bedürftige Patienten noch besser zu erreichen.
2-3 zahnärztliche Seminare: mindestens ein internes Seminar und ein Seminar unter der Leitung deutscher Zahnärzte (im August 2020) sind geplant. Als Themen wurden Notfallbehandlungen, systemische Erkrankungen und deren Einfluss auf die oralen Strukturen, zahnärztliche Behandlung bei schweren Allgemeinerkrankungen, Endodontie und konservierende Behandlungen vorgeschlagen.
Durchführung von zahnmedizinischen Kursen an der MOI- University Eldoret
Fortführung und Ausbau der zahnärztlichen Prävention und Kinderbehandlung von Schulkindern
2 Waisenseminare für Schüler in Form 2 der Secondary School und College Studenten
Ausbau der Kooperation zwischen DfA und der Moi University School of Dentistry (MUSOD) Eldoret: Weiterführung des Projekts mit Förderung durch die Initiative Klinikpartnerschaften. In diesem Rahmen sind auch Weiterbildungsmaßnahmen geplant
Beginn der hauptamtlichen Tätigkeit von Dr. Isa Rait
Ausbau der Projekte durch Anträge für Fördermittel externer Geber
Fortführung des Kinderförderprogramms: Ermöglichung des Besuchs der Secondary School für die Kinder mit den besten Abschlüssen
Abschluss des Schulbaus
Ein herzlicher Dank geht an alle Sponsoren, die DfA unterstützen: die Walter-Gastreich Stiftung, KaVo, Heraeus, Familie Gaßmann, Familie Spruth, Henry Schein, LETI, Peppler und Permadental, Komet und die Firma Straumann.
Trotz des Erfolgs bei der Gewährung von Mitteln aus Stiftungen sind unsere Spender kleiner Beträge, einschließlich Spenden, die bei Geburtstagsfeiern gesammelt werden und die Edelmetallspender, auch weiterhin das finanzielle Rückgrat unserer Projekte. Auch bei Ihnen möchten wir uns herzlich bedanken.
Dentists for Africa
Tel.: 49 (0) 3634 6048592 ● Mail: info@dentists-for-africa.org
Web: www.dentists-for-africa.org
Nachhaltige Kooperation in Ausbildung, Zahnmedizin und sozialen Projekten
Neue Zahnstation in Rongo
Im Juli haben wir unsere 14. Zahnstation in Rongo, im Westen Kenias, eröffnet. Rongo ist eine knappe Autostunde von Kisii entfernt. Die Zahnstation wurde dort auf dem Gelände eines Convents der Franciscan Sisters of St. Joseph Asumbi als Außenstation des Hospitals in Kisii errichtet. Rongo liegt im Migori County verkehrsgünstig an der A1. Im Stadtkern leben etwa 12.500 und in der Umgebung der Stadt etwa 82.000 Menschen. Hier gab es bisher keine Zahnstation. So mussten Patienten sehr lange Wege nach Kisii in kauf nehmen, um eine notwendige Zahnbehandlung durchführen zu lassen.
Das Gebäude wurde von den Fanciscan Sisters errichtet. Die räumliche Planung und Einrichtung betreuten und realisierten Sr. Lawrencia und Dr. Bernd Benedix im Namen von Dentists for Africa. Die offizielle Inbetriebnahme erfolgte Mitte Juli 2019 mit der Untersuchung und schrittweisen Behandlung von 2000 Schülern einer nahe gelegenen Schule.
Faith, eine junge Absolventin, die über Dentists for Africa gefördert wurde und so Schulausbildung und später Universitätsausbildung erhielt, wird als Oral Health Officer diese Zahnstation betreuen. Dieses Projekt zeigt sehr gut die Nachhaltigkeit der Unterstützung von Dentists for Africa. Um für die dort angebotenen Dienstleistungen zu werben hat unser kenianisches Team eine Schulbehandlung organisiert. In einer nahe gelegenen Grundschule wurden Kinder kostenfrei untersucht und über Mundhygiene aufgeklärt. Alle Kinder bekamen Zahnbürste und Zahncreme geschenkt. Wir freuen uns, dass wir nun in einer weiteren Zahnstation zahnärztliche Versorgung für bedürftige Menschen anbieten können.
Sonderregelung für Schulbehandlungen von Einsatzleistenden
Dentists for Africa organisiert und finanziert zahnmedizinische Aufklärung, Reihenuntersuchungen und Behandlungen von Schulkindern in Kenia. Für die Zahnbehandlungen der Kinder zahlen wir eine vertraglich festgelegte Summe. Da unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, ist die jährliche Gesamtsumme, die für Schulbehandlungen pro Zahnstationen erstattet wird, begrenzt. Um diese dringend notwendigen Kinderbehandlungen durch unsere Einsatzleistenden weiterhin zu ermöglichen auch wenn das Limit der jeweiligen Station bereits erreicht wurde, zahlen wir ab sofort eine festgelegte Summe pro Einsatzleistendem, der Schulbehandlungen durchführt.
Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) hat 2016 aus Anlass seines einhundertjährigen Verbandsjubiläums ein Projekt mit dem Titel Light up a smile zur Unterstützung von dentalen Hilfsmaßnahmen für bedürftige Menschen im In- und Ausland ins Leben gerufen.
Ziel ist es bestehende und laufende Hilfsprojekte von Zahnärzten und Zahntechnikern mit einer einmaligen Spende in Höhe von 5.000.- Euro in Anerkennung und zur Unterstützung freiwilliger und ehrenamtlicher Arbeit zu bedenken. Wir freuen uns sehr darüber, dass diese Spende im Februar 2019 Dentists for Africa zugesprochen wurde. Die Mittel stehen im Rahmen dentaler Hilfsmaßnahmen für bedürftige Menschen zur freien Verfügung und werden von DfA für Prophylaxemaßnahmen für Kinder an Schulen eingesetzt, die ein besonders wichtiger Teil unserer Arbeit in Kenia sind. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der Mundgesundheit und damit der allgemeinen Gesundheit der Kinder.
Patenkinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ermöglichen Neuaufnahme von Waisenkindern in das Patenschaftsprojekt
Bei unserer Arbeit in Kenia achten wir besonders auf Nachhaltigkeit. Wir möchten Strukturen schaffen, die sich eigenständig entwickeln und langfristig auch ohne unsere Hilfe weiter existieren. Daher zahlen die Absolventen unseres Patenschaftsprojekts nach ihrem Abschluss und bei Beginn der Berufstätigkeit 10% der Kosten zurück, die sie von uns für ihre College Ausbildung erhalten haben. Dieses Geld verwenden wir dann für Neuaufnahmen von Waisenkindern in das Patenschaftsprojekt. Sie werden dann nicht aus Deutschland unterstützt, sondern von ihren Vorgängern im Projekt, die nun durch unsere Hilfe auf eigenen Füßen stehen.
Vor kurzem konnten durch diesen Educational Fund wieder vier weitere Waisenkinder in unser Patenschaftsprojekt aufnehmen (s. Fotos). Alle vier Kinder kommen aus sehr schwierigen Familienverhältnissen, in denen Todesfälle zu bitterer Armut und Zerwürfnissen geführt hat. Die Leidtragenden sind die Kinder, die ohne Fürsorge aufwachsen, hart arbeiten müssen und nicht zur Schule gehen können. Durch die Aufnahme in unser Patenschaftsprojekt können sie auf Internate geschickt werde, wo sie nicht nur eine gute Schulbildung erhalten, sondern auch in einer sicheren Umgebung aufwachsen.
Neuaufnahmen in das Patenschaftsprojekt aus dem Kinderförderprogramm
Die 150 Kinder im Kinderförderprogramm sind besonders bedürftige Waisen, die ohne erwachsene Bezugsperson in bitterer Armut leben. Sie können die Schule daher gar nicht oder nur selten besuchen. Durch das Programm erhalten sie Schuluniformen, Schuhe und andere Gebrauchsgegenstände, die für den Schulbesuch in Kenia notwendig sind. Ziel ist es ihnen den Besuch der Grundschule zu ermöglichen. Darüber hinaus möchten wir möglichst viele Kinder auch noch weiter unterstützen. 11 Kinder aus dem Kinderförderprogramm konnten wir in unser Patenschaftsprojekt übernehmen und ermöglichen ihnen so eine langfristige, verlässliche Förderung.
Für alle anderen Kinder im Kinderförderprogramm sammeln wir nach wie vor Spenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019 in Erfurt
Die diesjährige Jahreshauptversammlung wird vom 1.-3. November in Erfurt in den Räumen der Landeszahnärztekammer Thüringen stattfinden. Wir feiern in diesem Jahr unser 20-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass haben wir Sr. Seraphine, die Managerin unseres Patenschaftsprojekts und langjährige Mitarbeiterin nach Deutschland eingeladen. Gemeinsam mit Projektmanagerin Johanna Wiest wird sie direkt aus unseren Projekten in Kenia berichten. Die Veranstaltung beginnt am Freitagabend mit einer Begrüßung und einem gemeinsamen Imbiss im Restaurant Gartenstadt. Am Samstag wird vormittags die öffentliche Informationsveranstaltung und nachmittags die Mitgliederversammlung stattfinden. Außerdem erwartet Sie ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Den Samstag werden wir bei einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte Pier 37 ausklingen lassen. Den Sonntag möchten wir mit einer Andacht beginnen und danach das Wochenende mit einem Besuch in der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße abschließen. Die offizielle Einladung finden Sie auf unserer Website. Bitte senden Sie uns das beiliegende Rückmeldeformular verbindlich bis zum 30.09.2019 zu.
Dentists for Africa
Tel.: 49 (0) 3634 6048590 ● Mail: info@dentists-for-africa.org
Web: www.dentists-for-africa.org
Der Verein hat den Namen „Dentists for Afrika e.V.“. Er hat seinen Sitz in 99610 Sömmerda, Bahnhofstr. 21 und ist beim Amtsgericht Sömmerda unter der Nummer VR 571 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
Zweck des Vereins ist die zahnärztliche und medizinische Versorgung der armen Bevölkerungsschichten in Afrika durch praktische Arbeit vor Ort zu unterstützen, dies auch finanziell und materiell.
Projekte, die dem Kampf gegen die Aids-Epidemie und der Prävention der HIV-Ausbreitung dienen, werden ebenso unterstützt. Eingeschlossen sind auch Selbsthilfegruppen HIV-Infizierter.
Außerdem vermittelt der Verein Patenschaften zur Förderung bedürftiger afrikanischer Kinder, bevorzugt AIDS-Waisenkinder. Gefördert wird weiterhin die Berufsausbildung in afrikanischen Ländern, besonders zu Zahnärzten, Ärzten, Krankenschwestern, Zahnarzthelferinnen und Zahntechnikern.
Die direkte finanzielle Unterstützung von Partnerorganisationen in Entwicklungsländern ist zur Umsetzung der gemeinsamen Projekte zulässig. Partnerorganisationen im Sinne dieser Satzung sind Non-Profit-Organisationen, die die gleichen oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein haben und die nach ähnlichen Grundsätzen wie gemeinnützige Organisationen in Deutschland geführt und bewirtschaftet werden.
Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausnahmen sind in § 20 dieser Satzung enthalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/ innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann die Antragstellerin/ der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit endgültig.
Förderende Mitglieder können Einzelpersonen, Vereine oder Firmen werden, die mit ihrer Mitgliedschaft den Verein, ohne Verpflichtungen für diesen, über die normalen Mitgliedsbeiträge hinaus fördern wollen. Für die Aufnahme gilt § 5 Abs.: 1
Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede Änderung der Adresse unverzüglich anzuzeigen.
Mit dem Aufnahmeantrag erkennt das neue Mitglied die Satzung des Vereins an. Die Anerkennung schließt die Ordnungen grundsätzlich mit ein. Das Mitglied erhält mit Beitritt ein Exemplar der Satzung.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Bei Minderjährigen ist die Erklärung durch mindestens einen gesetzlichen Vertreter abzugeben.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:
– wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
– wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von vierzehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung muss schriftlich und binnen eines Monats nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit endgültig.
Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, ein Monat vergangen ist.
Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen bis zur doppelten Höhe des Jahresbeitrages erhoben werden. Hierzu ist die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel- Mehrheit erforderlich.
Der Vorstand kann durch Vorstandsbeschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit in geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Die Stundung ist zinslos.
§ 8 Rechte und Pflichten
Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Einhaltung gemeinsamer Wertvorstellungen verpflichtet.
§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 10 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
– der 1.Vorsitzenden/ dem 1. Vorsitzenden
– der 2. Vorsitzenden/ dem 2. Vorsitzenden
– der Kassenwartin/ dem Kassenwart
– und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand kann durch eine Generalsekretärin/ einen Generalsekretär erweitert werden.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
– die 1.Vorsitzende/der 1.Vorsitzende
– die 2. Vorsitzende/der 2.Vorsitzende
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die 1.Vorsitzende/ den 1.Vorsitzenden oder die 2. Vorsitzende/ den 2. Vorsitzenden vertreten. Diese haben Einzelvertretungsbefugnis.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
§ 11 Wahl und Amtsdauer des Vorstands
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
Zu Vorstandsmitgliedern können nur ordentliche Mitglieder des Vereines gewählt werden.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Näheres regelt eine Wahlordnung, die durch die Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit beschlossen wird.
Das durch den alten Vorstand festgestellte vollständige Wahlergebnis sowie alle zukünftigen personellen Veränderungen des Vorstandes werden den Mitgliedern auf der Website des Vereins unter www.dentists-for-africa.org bekannt gegeben.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied des Vorstandes aus, so kann der Vorstand einen kommissarischen Vertreter bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.
§ 12 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Bei Bedarf können, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 10% der Mitglieder dies schriftlich verlangen, durch den Vorstand außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
§ 13 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Bei Zustimmung des Mitgliedes, wird die Einladung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse gesendet.
Die Einladung und die Tagesordnung wird auch auf der Website des Vereins unter www.dentists-for-africa.org veröffentlicht.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Ebenso wird der Versammlungsort vom Vorstand bestimmt. Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den ordentlichen Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen.
Die Ergänzungen sind zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung des abzuändernden bzw. neu zu fassenden Paragraphen im genauen Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
§ 14 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
– Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
– Entgegennahme des Berichts der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
– Entlastung und Wahl des Vorstands
– Wahl der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
– Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit
– Genehmigung des Haushaltsplans
– die Bewilligung außerordentlicher, über die Festlegung im Haushaltsplan hinausgehender Ausgaben
– die Höhe der Vergütung für Auslandseinsätze
– Richtlinien zum Auslagenersatz
– Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins sowie
über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung
– Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
– Ernennung von Ehrenmitgliedern
– Beschlussfassung über Anträge
Im Übrigen kann die Mitgliederversammlung sämtliche Fragen der Vereinspolitik erörtern und beraten.
§ 15 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wurde.
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Dazu sind die schriftlichen Vollmachten spätestens am Tage der Mitgliederversammlung dem Versammlungsleiter vorzulegen.
Die Mitglieder des Vereines können anstelle der Beschlussfassung in Mitgliederversammlungen Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren fassen. Dazu sind den Vereinsmitgliedern die Beschlusstexte mit Begründungen und den eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder zu übersenden. Für die Rücksendung der Beschlussvoten ist eine Frist von mindestens vier Wochen einzuräumen, es sei denn, das Beschlussverfahren ist selbst mit vierwöchiger Frist angekündigt worden.
Die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse gelten nur dann als gefasst, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen und innerhalb der vierwöchigen Frist ihr Votum abgegeben haben. Die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt des Umlaufbeschlusses sowie die abgegebenen Stimmen werden mit dem Beschlussergebnis bekannt gegeben.
Beschlussanträge sind stets so zu formulieren, dass Sie eindeutig befürwortet oder abgelehnt werden können. Mehrere Beschlüsse in derselben Angelegenheit müssen so abgefasst werden, dass sich deren Verwirklichung nicht gegenseitig ausschließt.
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung und in den Umlaufverfahren werden stets mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden stets wie nicht abgegebene Stimmen behandelt.
Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins können nur mit der Mehrheit von Zwei-Drittel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Gegebenenfalls ist das Fortbestehen der Gemeinnützigkeit erneut zu prüfen und bestätigen zu lassen.
ber die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll über im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse ist innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Frist über die Stimmabgabe sämtlichen Vereinsmitgliedern zur Kenntnis zu geben. Protokolle werden auf der Mitglieder-Website des Vereins unter www.dentists-for-africa.org veröffentlicht.
§ 16 Ernennung von Ehrenmitgliedern
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von Zwei-Drittel der anwesenden Mitglieder.
§ 17 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zulässig.
Die Kassenprüferinnen/die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüferinnen/die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen, bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte, die Entlastung der Kassenwart in/des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.
§ 18 Ordnungen
Der Verein kann sich Ordnungen geben. Diese werden von der Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel- Mehrheit genehmigt oder geändert.
§ 19 Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens
Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke (Aberkennung der Gemeinnützigkeit) ist das verbleibende Vermögen über die Stadt Sömmerda zur Förderung von Bildung und Erziehung kenianischer Waisenkinder aus dem Patenschaftsprojekt zu verwenden. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die 1.Vorsitzende/ der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende/ der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/ Liquidatoren (Abwicklung der Vereinsauflösung). Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 20 Erstattungen von Auslagen
Der Verein kann für Vereinsmitglieder oder im Auftrag des Vereins tätige Nichtmitglieder, wenn es die finanziellen Mittel des Vereins erlauben, Zuschüsse zu freiwillig übernommenen Reisekosten, Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen, die bei der Erfüllung von Vereinszwecken nach § 2 dieser Satzung entstehen, auf Antrag gewähren. Die Modalitäten eines Hilfseinsatzes werden vorab mit den Einsatzleistenden in Vertragsform geregelt.
Zur Vereinfachung der Feststellung der tatsächlichen Aufwendungen können Pauschalsätze für Dienstreisen angewandt werden, die für die Lohnsteuer gültig sind. Diese gelten zugleich als Höchstsatz für Auslagenersatz.
Über den Auslagenersatz entscheidet der Vorstand gemäß den auf der Mitgliederversammlung gefassten Richtlinien.
Die Höhe von Auslagen und deren Entstehungsgrund sind stets in Schriftform bzw. durch Abrechnung nachzuweisen. Die Höhe von Vergütungen ist stets nach marktüblichen Kriterien unter Berücksichtigung der Qualifikation der Ausübenden, ortsüblichen Vergütung in Deutschland bzw. anderen europäischen Entsendungsländern, dem Anforderungsprofil der Tätigkeit in Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen. Insbesondere sind unüblich hohe Vergütungen nicht zulässig.
Der Verein ist zur Erfüllung seiner Aufgaben berechtigt, Mitarbeiter einzustellen. Diese können eine Vergütung erhalten, die für Art und Umfang ihrer Tätigkeit angemessen ist.
§ 21 Datenschutz
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder gespeichert, übermittelt und verändert.
Den Organen des Vereins, deren Mitglieder oder für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecke zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein.
§ 22 Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 03.11.2012 beschlossen worden.
Dr. Hans-Joachim Schinkel
1. Vorsitzender
Global Giving
Hier muss ein Text zu Global Giving rein.
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Sie können mit ihrem Patenkind über den Schriftweg Kontakt halten. Kenia verfügt über ein gut ausgebautes Mobilfunknetz, so dass auch der Einsatz von neuen Medien denkbar ist. Einige Pateneltern haben ihr Patenkind bereits in Kenia besucht.
Die Waisenkinder, die in unser Projekt aufgenommen werden, sind durch ein Gremium, bestehend aus Witwen unserer Witwenkooperative und unseren Projektpartnerinnen vor Ort, den Franziskanerschwestern, ausgewählt. So stellen wir sicher, dass eine tatsächliche Bedürftigkeit vorliegt. Ziel ist, dass die Kinder eine Schul- und Berufsausbildung im eigenen Land erhalten, um so den Grundstein für eine bessere Zukunft im eigenen Land zu legen. Einige Absolventen unseres Patenschaftsprojektes sind mittlerweile in unseren medizinischen Projekten tätig.
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