Herausgeber

Dentists for Africa e.V.
Belvederer Allee 25, D-99425 Weimar

Tel. Patenschaftsprojekt: +49 (0) 3634 6048592
Telefon: +49 (0) 3634 6048592
Telefax: +49 (0) 3634 6048591
E-Mail: info(at)dentists-for-africa.org

Registereintrag

Registereintrag:


Registergericht: Amtsgericht Sömmerda
Registernummer: VR150571, eingetragen am 19. November 1999
zuständiges Finanzamt: Erfurt
Steuernummer: 151/141/03427

Werte und Transparenz

1Kodex zur entwicklungsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

Dentists for Africa hat es sich zum Ziel gemacht durch solidarische Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und den Partnern vor Ort Strukturen aufzubauen, die die Lebensumstände der Menschen verbessern. Teil dieser Arbeit ist es auch, die entsprechenden entwicklungspolitischen Anliegen in die gesamtgesellschaftliche Diskussion in Deutschland einzubringen und den Dialog zwischen den beteiligten Parteien in Kenia und Deutschland anzuregen.

Die entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit von Dentists for Africa soll dazu dienen über die Arbeit der Organisation in Kenia zu informieren und die deutsche Bevölkerung für Themen zu sensibilisieren, die für die Arbeit von Dentists for Africa und die kenianische Bevölkerung zentral sind. In diesem Sinne soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über die Situation vor Ort informiert werden. Dentists for Africa verpflichtet sich dazu, solche Informationen sorgfältig zu recherchieren und mit Sensibilität für den kulturellen Kontext und die Hintergründe zu kommunizieren.

Dentists for Africa nutzt die Öffentlichkeitsarbeit dazu, die Notwendigkeit der ideellen und materiellen Unterstützung der deutschen Bevölkerung für die Entwicklungszusammenarbeit aufzuzeigen, über die Verwendung von Spenden Rechenschaft abzulegen und über die Unterstützung von Freiwilligen zu berichten. Zentral für die Öffentlichkeitsarbeit bei Dentists for Africa ist es daher, die partnerschaftliche Verbundenheit mit den Zuwendungsempfängern vor Ort aufzuzeigen und mit höchster Sensibilität und Objektivität über deren Situation aufzuklären.

Dentists for Africa ist sich bewusst, dass entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit einen starken Einfluss auf die Wahrnehmung der dargestellten Kulturen hat und legt daher besonderen Wert auf ein hohes Maß an interkultureller Sensibilität, sowie auf wahrheitsgemäße und sachgerechte Darstellung. Die Organisation sieht sich in ihrer Funktion als Kulturbotschafter und Mediator zwischen Kenia und Deutschland in der hohen Verantwortung objektiv zu berichten.

Dentists for Africa legt bei der Öffentlichkeitsarbeit großen Wert auf Transparenz. Eigene Wertvorstellungen, Motive, sowie Arbeits- und Herangehensweisen werden daher offen dargestellt und wenn notwendig hinterfragt. Die Perspektive der Menschen in Kenia zu verstehen und der deutschen Öffentlichkeit zu vermitteln ist ein zentrales Anliegen. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen nicht Objekte von Hilfe sind, sondern Subjekte ihres Handelns. Die Würde des Menschen wird in besonderer Weise geachtet und geschützt.

Dentists for Africa ist sich bewusst, dass entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit einen starken Einfluss auf die Wahrnehmung der dargestellten Kulturen hat und legt daher besonderen Wert auf ein hohes Maß an interkultureller Sensibilität, sowie auf wahrheitsgemäße und sachgerechte Darstellung. Die Organisation sieht sich in ihrer Funktion als Kulturbotschafter und Mediator zwischen Kenia und Deutschland in der hohen Verantwortung objektiv zu berichten.

Dentists for Africa nimmt bewusst Abstand von unkritischem Umgang mit der eigenen Arbeit und hinterfragt Lösungsansätze und Strategien mit dem Wissen um die eigene kulturelle Brille. In der Öffentlichkeitsarbeit wird kommuniziert, dass die Organisation die lokale Bevölkerung in ihren Bemühungen ihre Lebensumstände zu verbessern unterstützt, die Initiative aber aus dem kenianischen Kontext heraus entsteht. Die Rolle der Organisation bei der Analyse von Problemsituationen und dem Erarbeiten von Lösungsansätzen steht im Hintergrund und wird in der Öffentlichkeitsarbeit auch dementsprechend dargestellt. Mit Objektivität werden die schwierigen Lebensbedingungen vor Ort und deren Ursachen beschrieben und erklärt, um dann konstruktive Lösungsansätze aufzuzeigen und die deutsche Bevölkerung zur Unterstützung anzuregen.

Es wird in der Öffentlichkeitsarbeit von Dentists for Africa als unnötig und kontraproduktiv erachtet, Not und Elend in übersteigerter Form dazustellen und Mitleid zu erregen. Vielmehr soll ein selbstkritisches Bewusstsein globaler Zusammenhänge vermittelt werden, demzufolge die Probleme wie Armut, Unterdrückung und Ausbeutung, unter denen viele Menschen im globalen Süden leiden, nicht aus dem globalen Kontext herausgelöst betrachtet werden können, sondern im Zusammenhang mit politischen und sozialen Strukturen des globalen Nordens stehen.

Durch die sozialen Projekte von Dentists for Africa werden vor Ort Strukturen geschaffen, die besonders die Lage von Frauen und Kindern verbessern sollen. Ein Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit liegt daher auf der Darstellung der Lebenssituation, der Unterdrückung und der Armut dieser beiden Gruppen. Dentists for Africa legt besonderen Wert auf frauen- und kindergerechte Darstellung. Dabei ist deren Schutz oberste Priorität, dem die Öffentlichkeitsarbeit und die Öffentlichkeitswirksamkeit stets untergeordnet wird.

Die Öffentlichkeitsarbeit kann teilweise als Plattform dienen, durch die besonders die Frauen eine Möglichkeit bekommen, ihre Meinungen und Sichtweisen zum Ausdruck zu bringen. Auf eigenen Wunsch können sie in Interviews von ihrem Leben und den Herausforderungen ihres Alltags berichten. Dabei wird streng darauf geachtet, dass sie der Veröffentlichung und den Inhalten vorab zustimmen. Solche Berichte werden in Absprache mit den Betroffenen zu dem Zweck publiziert, Sympathie und Verständnis für die Lage der Frauen zu erregen. Bei jeglichen Veröffentlichungen werden keine vollen Namen genannt und nichts Persönliches ohne die Zustimmung der betreffenden Personen publiziert. Dentists for Africa ist sich bewusst, dass vor allem im Internet und auf sozialen Plattformen auf Anonymität geachtet werden muss. Wir verpflichten uns dazu, die Qualität und Professionalität der entwicklungsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit durch kontinuierliche interne Reflexion und Debatten zu wahren und zu verbessern.

2Antikorruptionskodex

Als Grundlage dieser Richtlinie verwenden wir folgende Definition von Korruption der Transparency International: Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Korruption in Kenia ist tief in Gesellschaft und Politik verwurzelt. Kenia zählt zu den korruptesten Ländern der Welt. In der Statistik des Korruptionswahrnehmungsindex, der das wahrgenommene Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor eines Staates beschreibt und jährlich von Transparency International erhoben wird, erzielte Kenia 2015 ein Ergebnis von 25 von 100 möglichen Punkten, wobei 100 die geringste Wahrnehmung von Korruption anzeigt, während 0 für die höchstmögliche Wahrnehmung von Korruption steht.
Transparency International benennt folgende negative Auswirkungen von Korruption: Ausländische Direktinvestitionen gehen zurück, die Qualität des kulturellen Angebots, des Bildungs- und Gesundheitssystems sinkt, die Produktivität sinkt, die Umweltverschmutzung steigt, Militärausgaben steigen, Schattenwirtschaft und Inflation steigen, Einkommen und Vermögen sind ungleicher verteilt und das subjektive Glücksempfinden von Privatpersonen sinkt.
Dentists for Africa (DfA) hat es sich daher ausdrücklich zum Ziel gesetzt, Korruption in den eigenen Projekten, bei Behördengängen und im Umgang mit Institutionen zu vermeiden. Jegliche Art informeller Zahlungen, das Angebot solcher Zahlungen und andere unredlichen Zahlungen und Vereinbarungen, werden nicht toleriert. Obwohl Korruptionspraktiken in Kenia alltäglich sind, verpflichtet sich DfA nicht auf Einschüchterungsversuche und Drohungen einzugehen und keinerlei Ansätze zu verfolgen, die mit Korruption in Verbindung stehen. Auch Einsatzleistende, die für DfA in Kenia tätig sind, werden von DfA ausdrücklich darauf hingewiesen, dass informelle Zahlungen jeglicher Art, auch an Unterstützungsempfänger, nicht toleriert werden können.

DfA verpflichtet sich ausdrücklich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, die größtenteils aus Spenden bestehen. Ein effizienter und effektiver Einsatz der uns anvertrauten Mittel steht im Mittelpunkt der Planung und Organisation unserer Projekte schließt jegliche Verwendung dieser Mittel zu in Verbindung mit Korruption stehenden Maßnahmen aus.
Auch wenn Deutschland laut Korruptionswahrnehmungsindex zu den am wenigsten korrupten Ländern der Welt zählt, gelten diese Richtlinien selbstverständlich auch für die Arbeit in Deutschland.

Prinzipien

Transparenz
Im Zentrum des Ansatzes, den DfA zur Bekämpfung von Korruption verfolgt, steht Transparenz. Größtmögliche Transparenz wird gewahrt in Bezug auf Entscheidungsprozesse, den geplanten und tatsächlichen Einsatz von Ressourcen, sowie Ziele und deren Umsetzung. Dies beinhaltet auch, dass einerseits Zielgruppen von Projekten über Ziele, Budgets und erreichte Ergebnisse informiert werden und dass andererseits DfA, Partner/Träger und Projekte über Mittelvergabe und Mittelverwendung umfassend berichten. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, sowie die Vorstandsmitglieder sind außerdem verpflichtet, dem Vorstand oder der Ombudsstelle zu melden, sollten sie mit korrupten Forderungen konfrontiert sein, oder jegliche andere Form von Korruption im Zusammenhang der Arbeit von DfA bemerken.

Loyalität
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Einsatzleistende verhalten sich loyal gegenüber ihren jeweiligen Arbeitgebern bzw. Auftraggebern und gleichermaßen gegenüber den Anliegen und Interessen von DfA. Dies schließt konstruktive Kritik ein, welche in geeigneter Form vorzubringen ist. Wenn Hinweis oder Gerüchte gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtet werden, können sie andererseits von ihrem Arbeitgeber erwarten, dass er zu ihrem Schutz diese sorgfältig prüft, gewichtet und analysiert.

Vertraulichkeit
Mit allen anvertrauten sensiblen Daten und Informationen wird vertraulich umgegangen. Der Schutz persönlicher Daten wird gewahrt.

Partizipation
DfA arbeitet nach dem Grundsatz der Partizipation. Daher ist darauf zu achten, dass sowohl Mitarbeiter und Partner, als auch die Unterstützungsempfänger Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten haben. Außerdem sind die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Verantwortung und Aufgaben in angemessener Weise in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Pflicht, Korruption anzuzeigen, Ombudsstelle
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland und in Kenia haben das Recht, sich zu weigern, gegen den eigenen Willen in korruptionsverdächtige Handlungen hineingezogen zu werden. Es besteht außerdem die Pflicht, jegliche Korruptionshandlung, bei denen sie Zeuge oder Opfer sind, zu melden und anzuzeigen. Eine Ombudsstelle ist dafür eingerichtet. Zurzeit ist Ombudsperson: Dr. Katharina Kandt

Rechenschaftspflicht
Über die Arbeit der von DfA geförderten Partner, Träger und Projekte wird wahrhaft, transparent und verständlich Rechenschaft abgelegt. Darüber hinaus wird die Herkunft und Verwendung aller Gelder ausführlich dargestellt und von unabhängiger und professioneller Seite (Wirtschaftsprüfer) zeitnah geprüft.

Einhaltung der Gesetze
Bei der Erfüllung aller Aufgaben sind die jeweiligen zivil- und strafrechtlichen Gesetze einzuhalten. Dies gilt in gleichem Maße für die Satzung, sowie für (interne) Vorschriften und Regelungen, sofern diese mit dem Anti-Korruptionskodex vereinbar sind.

Regeln

aktive und passive Bestechung
Es ist nicht gestattet, direkt oder indirekt Bestechungsgelder oder Geschenke bzw. Vorteile anzunehmen oder zu geben. Zulässig sind geringwertige Aufmerksamkeiten und Gastgeschenke z.B. im Rahmen von Projektbesuchen und wenn die Annahme dem Gebot der Höflichkeit entspricht.

Interessenskonflikte, persönliche und finanzielle Verbindungen
Dienstliche bzw. Geschäftsbeziehungen sind nicht zur Erlangung privater Vorteile zu nutzen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, ist Dienstliches von Privatem zu trennen. Kommt es dennoch zu einem solchen Interessenskonflikt, sind die jeweiligen Vorgesetzten umgehend zu informieren. Ggf. ist die Ombudsstelle einzuschalten, falls die Situation nicht zufriedenstellend geklärt wird. Die Einstellung von nahestehenden/verwandten Personen durch Entscheidungsträger ist nur zulässig, wenn diese ein transparent durchgeführtes Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchlaufen haben, dessen Ergebnisse zweifelsfrei nachvollziehbar sind.

interne Kontrollen
Durch interne Kontrollen und geeignete interne Kontrollsysteme ist sicherzustellen, dass Arbeitsabläufe ordnungsgemäß ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, damit korrumpierendem und korruptem Verhalten vorgebeugt wird.

externe Prüfung
Das Handeln und Wirtschaften von DfA, der Partner sowie der geförderten Träger und Projekte wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft: Diese setzt eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung, eine umfassende finanzielle Berichterstattung sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der von unabhängigen Wirtschafts-/Buchprüfern geprüft und testiert wird, voraus.

Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung
Alle verfügbaren Ressourcen (finanzielle Mittel, Personal) sind zielorientiert und nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit einzusetzen. Sofern dies nicht der Fall ist und gegen Effizienz und Effektivität verstoßen wird, ist der Vorstand zu informieren und um Behebung zu bitten.

Sanktionen und Untersuchungen
Im Falle von festgestellten Unregelmäßigkeiten oder bei begründetem Anfangsverdacht ist eine eingehende Untersuchung des Vorstands umgehend einzuleiten. Beteiligen sich Partner, Träger und Projekte nicht an der Aufklärung, der Behebung und der Beseitigung festgestellter Korruptionsvorwürfe, behält sich DfA vor, die Geschäftsbeziehung umgehend zu beenden und die Förderung einzustellen. Das gleiche Recht haben Partner, Träger und Projekte, sofern DfA sich nicht entsprechend verhält.

Diese Richtlinien gelten, sofern nichts Anderes bestimmt ist, für jede Person, die mit Dentists for Africa als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer/in, oder als bezahlter oder ehrenamtlicher Mitarbeiter/in verbunden ist. Dies schließt die Interessen aller Personen mit ein, zu denen diese Personen eine enge persönliche Beziehung haben, einschließlich ihrer Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder anderer enger Familienmitglieder. Der Antikorruptions-Kodex ist sowohl den Mitarbeitern und Einsatzleistenden in Deutschland, als auch in Kenia bekannt.


3Kodex zu Kinderrechten und Schutz vor Kindesmissbrauch

Transparenz
Kindesmissbrauch gibt es in allen Ländern und allen Gesellschaftsschichten. Auch der freiwillige Sektor ist davon betroffen. Daher ist es unabdingbar Kinder zu stärken, zu fördern und zu schützen. Dies gilt besonders für die Entwicklungszusammenarbeit, die sich mit zahlreichen Projekten besonders an Kinder richtet. In diesen Projekten muss der Schutz und die Stärkung der Rechte von Kindern im Vordergrund stehen.
Dentists for Africa (DfA) betreibt seit Jahren ein Patenschaftsprojekt, durch das bereits mehrere hundert Patenschaften in Kenia vermittelt wurde und auch persönlichen Kontakt zwischen Paten und Patenkindern ermöglicht. In unserem zahnärztlichen Projekt sind Prophylaxemaßnahmen besonders für Kinder und an Schulen eine zentrale Maßnahme der Prävention. Unsere Einsatzleistenden und Mitarbeiter arbeiten in Schulen, bei Mobilen Einsätzen und in unseren Zahnstationen mit Kindern zusammen. Viele unserer Einsatzleistenden engagieren sich vor Ort für die Witwenkooperative St. Monica Village, wo die Kinder der Witwen einen gemeinsamen Kindergarten besuchen. DfA ist sich der möglichen Risikosituationen, die sich aus dieser Arbeit ergeben, bewusst. Es ist von äußerster Wichtigkeit auf solche Situationen hinzuweisen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
DfA erklärt ausdrücklich, die Rechte von Mädchen und Jungen zu stärken und sie vor Missbrauch und Ausbeutung im Rahmen der Projekte zu schützen. Es ist unser Ziel, ein Umfeld zu schaffen, das für Kinder und gefährdete Personen sicher ist und in dem die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet ist.
Laut ‘UN-Kinderrechtskonvention’ bedeutet Kind “jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die beiden Zusatzprotokolle bilden den Bezugsrahmen für diesen Kodex. Dabei genießt das Kindeswohl höchste Priorität.
Wir wollen den Schutz von Kindern und die nachfolgenden Standards als Qualitätsmerkmal in unserer In- und Auslandsarbeit etablieren. Wir verpflichten uns:

  • Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung in ihren Rechten zu stärken und vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch, Ausbeutung sowie Vernachlässigung zu schützen;
  • ein Umfeld zu schaffen, das für Kinder und gefährdete Personen sicher ist und in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird;
  • Kinder bei sie betreffenden Maßnahmen zu beteiligen und ihre Interessen bei der Planung und Umsetzung unserer Aktivitäten zu berücksichtigen;
  • innerhalb unserer Organisation und bei unseren Partnern Bewusstsein zu schaffen und für das Thema zu sensibilisieren;
  • geeignete Instrumente einschließlich klar definierter Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen in den Bereichen Prävention, Krisenmanagement und Monitoring zu entwickeln und zu implementieren;
  • im Rahmen unserer Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen, dass die Würde des Kindes stets gewahrt bleibt;
  • innerhalb unserer Organisation und bei unseren Partnern Bewusstsein zu schaffen und für das Thema zu sensibilisieren;
  • geeignete Instrumente einschließlich klar definierter Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen in den Bereichen Prävention, Krisenmanagement und Monitoring zu entwickeln und zu implementieren;
  • im Rahmen unserer Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen, dass die Würde des Kindes stets gewahrt bleibt;
  • Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik und Wirtschaft sowie Netzwerke in diesem Sinne zu sensibilisieren., insofern dies der Organisation möglich ist.

Dieser Kodex wird in regelmäßigen Abständen von DfA überprüft und wenn nötig ergänzt oder abgeändert. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase werden die Erfahrungen ausgewertet und die Maßnahmen überprüft.


Risikoanalyse und vorbeugende Maßnahmen

Folgende Regeln sollen in den Projekten von DfA die Gefährdung von Kindern ausschließen:

  • Das Patenschaftsprojekt von DfA beinhaltet nicht die direkte Betreuung von Kindern, sondern ausschließlich die Vermittlung von Patenschaften. Die Kinder wohnen in Internaten oder bei ihren Vormünden. Alle Projekte werden vor Ort von katholischen Franziskanerinnenorden koordiniert. Ansprechpartnerin für die Patenkinder vor Ort ist Sr. Seraphine und ihre Assistentin Mercy. Durch die ausschließliche Betreuung durch Frauen innerhalb des Einflussgebiets von DfA, ist das Risiko von Gefährdung und Missbrauch vermindert. Eine Gefährdung der Kinder kann sich allerdings dadurch ergeben, dass DfA den persönlichen Kontakt von Patenkindern und Patenkindern ermöglicht. Dabei sind Besuche bei den Kindern in Kenia erwünscht. Für solche Besuche gilt der strenge Grundsatz, dass die Kinder nicht mit ihren Pateneltern allein gelassen werden. Die Anwesenheit einer anderen erwachsenen Person ist Grundvoraussetzung für ein Treffen zwischen Pateneltern und Patenkindern. Im Idealfall sollte das eine Bezugsperson des Kindes sein.
  • Weitere Kontakte zwischen Kindern und Mitarbeitern bzw. Einsatzleistenden ergeben sich bei der Arbeit mit der Witwenkooperative St. Monica Village, bei mobilen Einsätzen, bei Schulbehandlungen und in den Zahnstationen bei der Behandlung minderjähriger Patienten. Auch hier gilt die Regel, dass sich Mitarbeiter und Einsatzleistende keinesfalls allein mit Kindern in einem Raum aufhalten dürfen. Dies gilt dem Schutz der Kinder gleichermaßen, wie dem Schutz der Mitarbeiter und Einsatzleistenden vor falschen Anschuldigungen.
  • Kontaktperson, an die sich die Kinder vor Ort bei Missbrauch oder im Falle jeglicher anderer Gefährdung wenden können, ist Sr. Seraphine, die in Nyabondo das Patenschaftsprojekt leitet. Sie ist den Kindern als Vertrauensperson bekannt und ist bereits deren Ansprechpartner in verschiedenen anderen Angelegenheiten rund um Schule und Patenschaft. Sr. Seraphine ist verpflichtet jegliche Meldungen über die Gefährdung oder den Missbrauch von Kindern sofort an den Vorstand zu melden. Das gilt auch für Situationen, in denen die Kinder Briefe von ihren Paten erhalten, deren Inhalt ihnen unverständlich oder unangenehm erscheint.
  • Alle Einsatzleistende und Mitarbeiter, die in den Projekten von DfA tätig sind, verpflichten sich, sich an folgende Regeln zu halten:

    die vorliegenden Verhaltensrichtlinien zum Schutz von Kindern zu befolgen; für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der Verhaltensregeln im jeweiligen Arbeitsumfeld Sorge zu tragen; auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort zu reagieren und sie dem Vorstand von DfA unmittelbar zur Kenntnis zu bringen; dazu beizutragen, ein für Kinder sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen; die Meinung und Sorgen von Kindern ernst zu nehmen und sie als Persönlichkeit zu fördern; alle Kinder mit Respekt zu behandeln. Nach Möglichkeit die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ zu befolgen, d.h. dafür Sorge zu tragen, dass ein weiterer Erwachsener anwesend oder in Reichweite ist, wenn Besuche oder medizinische Behandlungen durchgeführt werden oder wenn sich ein Kind aus einem von den durch DfA geförderten Projekt als Gast im Hause eines Mitarbeitenden von DfA befindet; eenn ein Erwachsener ein persönliches Gespräch mit einem Kind führt, ist darauf zu achten, dass ein weiterer Erwachsener Sichtkontakt hat. Falls individuelle Beratung oder Behandlung nötig ist, wird das Einverständnis des Erziehungsberechtigten eingeholt und dieser darüber informiert, wo und wann diese durchgeführt wird; beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern zu achten, insbesondere auch mit persönlichen Daten sorgsam umzugehen und dies auch von Dritten einzufordern; erzieherische Maßnahmen gewaltfrei und ohne Demütigung auszuüben. Jede unterzeichnende Person verpflichtet sich, niemals Kinder zu bedrohen, zu diskriminieren oder einzuschüchtern; die durch Position oder Amt verliehene Macht über das Leben und Wohlergehen eines Kindes zu missbrauchen; niemals Kinder zu schlagen oder sich anderweitig körperlich an ihnen zu vergehen, oder ein Kind sexuell, körperlich oder emotional zu misshandeln oder auszubeuten; insbesondere niemals mit oder an einem Kind sexuelle Aktivitäten durchzuführen oder es pornographischem Material auszusetzen; Kinder in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise in den Arm zu nehmen, zu streicheln, zu küssen oder zu berühren; unangemessene, unsittliche oder missbräuchliche Ausdrücke zu benutzen; sexuelle Anspielungen oder zweideutige Handlungen gegenüber einem Kind zu machen, unaufgefordert einem Kind bei intimen Aufgaben zu helfen, die es alleine bewältigen kann (wie zum Beispiel auf die Toilette zu gehen, zu baden oder Kleidung zu wechseln); übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind getrennt von den anderen Kindern zu verbringen; illegales, gefährliches und misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern zu dulden oder zu unterstützen; um einen Dienst oder Gefallen zu bitten, der missbräuchlich oder ausbeuterisch ist.


    Vorgehen bei Verdachtsfällen

    Bei Meldung eines Verdachts an den Vorstand von DfA muss dieser umgehend über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine schnelle und unmittelbare Bearbeitung aller eingehenden Meldungen ist sicherzustellen. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wie schwerwiegend der gemeldete Fall sich darstellt und wie viele Informationen über den konkreten Verdachtsfall vorliegen. Wenn sich der Verdacht auf einen Fall im Ausland bezieht, muss die Ansprechperson in Kenia, Sr. Seraphine, umgehend informiert werden, um eine Voruntersuchung einzuleiten. Es werden so viele Informationen wie möglich gesammelt und durch den Vorstand evaluiert.
    Erhärtet sich der Verdacht nicht, wird der Fall wird schriftlich dokumentiert abgeschlossen und die beteiligten Akteure werden informiert. Stellt sich heraus, dass sich der Verdacht bestätigt und sich auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand beziehen könnte, wird umgehend eine weitere, intensive interne Untersuchung eingeleitet.
    Bestätigt sich der Verdacht, dass ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt, wird der Fall unmittelbar an die zuständigen staatlichen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.


    Umsetzung mit den Partnern in Kenia

    Da DfA alle Projekte in Kenia gemeinsam mit lokalen Partnern umsetzt, indem sie diese teilfinanziert und programmatisch begleitet, muss sie dafür Sorge tragen, dass ihre Kooperationspartner ebenfalls Kindesschutzmechanismen umsetzen. Alle Partner und Mitarbeiter in Kenia sind über diese Richtlinien informiert und verbreiten diese in ihrem jeweiligen Einflussgebiet. Alle Partner und Mitarbeiter sind verpflichtet, eventuelle Verdachtsfälle an DfA zu melden.


4Leitlinien der Beschaffung von Waren bei Dentists for Africa

Dentists for Africa (DfA) hat in Kenia bis heute 13 Zahnstationen ausgestattet und unterstützt diese seither bei ihrer Arbeit, sowohl personell aus Deutschland, als auch durch Ausbildungsförderung in Kenia. Die materielle Ausrüstung der Zahnstationen wurde größtenteils durch Hilfstransporte aus Deutschland realisiert. Dabei ist es der Grundsatz der Organisation, nur neue bzw. generalüberholte und eindeutig funktionsfähige Geräte nach Kenia zu transportieren.
DfA bemüht sich, benötigte Waren-Verbrauchsmaterial und Geräte direkt in Kenia zu beschaffen. Dies hat sowohl ökologische, als auch wirtschaftliche und soziale Gründe und ist letztlich ein Beitrag zur Stärkung der lokalen Wirtschaft. Voraussetzung dafür ist, dass bei vergleichbarer Qualität die Beschaffungskosten in Kenia nicht höher sind als in Deutschland, einschließlich der Transportkosten und eventueller Einfuhrsteuer.
Vor dem Neukauf von Instrumenten, Materialien und Geräten sind Kostenvoranschläge in Kenia und evtl. auch in Deutschland einzuholen und Preisvergleiche anzustellen. Der Vorstand hat, unter Beachtung des Qualitätsaspektes und des ökonomischen Umgangs mit Spendengeldern, die Pflicht zur Entscheidung nach dem günstigsten Angebot. Eine möglichst langfristige Nutzung aller Anschaffungen ist unser Hauptaugenmerk.
In Deutschland gespendete Ausrüstung wird auf störungsfreie Funktion geprüft und falls notwendig und ökonomisch vertretbar, repariert und nach Kenia versendet, wenn der Bedarf eindeutig vorhanden ist. Bei gespendeten Verbrauchsmaterialien ist sicher zu stellen, dass das Verfallsdatum nicht vor der Anwendung überschritten wird.
Zur Unterstützung der genannten Prinzipien hat DfA mit Hilfe der Franziscan Sisters of St. Joseph Asumbi ein zentrales Lager im Christamarianne Hospital in Kisii angelegt. Gespendete Geräte und Materialien werden aus Deutschland zunächst hier gelagert und dann bedarfsgerecht verteilt. Ebenso wird mit in Kenia erworbener Ausrüstung und Materialien verfahren.
DfA arbeitet nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Die Entstehung von Abhängigkeiten soll demzufolge vermieden werden. Langfristiges Ziel der Organisation ist es, die Zahnstationen in kenianische Hände zu übergeben.

5Organigramm
6Freistellungsbescheid des Finanzamts

Haftungsausschluss

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