Sr. John Mary im Gespräch mit Dr. Hans-Joachim Schinkel
Anlässlich
der Dentists for Africa Jahreshauptversammlung 2022 in Dessau gab es
einen Fernsehbeitrag in der Sendung „mdr um 4“. Dafür wurde der in
Dessau ansässige und seit vielen Jahren bei DfA engagierte Zahnarzt
Stephan Olek interviewt ebenso wie die Ordensschwester Sister John Mary.
Sie ist eine DfA Kenya Trustee,
leitet verschiedene von DfA unterstützte Projekte ebenso wie das
„Asumbi Mission Hospital“ im Westen Kenias. Sie war in diesem Jahr unser
Ehrengast in Dessau.
Nachhaltige Kooperation in Ausbildung, Zahnmedizin und sozialen Projekten
Jahresbericht 2019
Absolventin des
Patenschaftsprojekts und Zahnärztin Dorcas Simiyu mit Dr. H.-J. Schinkel
beim theoretischen Teil des jährlich stattfindenden zahnärztlichen
Seminars in Kisii. Foto: Dr. B. Benedix
Bericht zum zahnärztlichen Projekt
Im
vergangenen Jahr erweiterte sich unser Zahnarztprojekt in Kenia um eine
weitere Behandlungs-Station in Rongo. Die Zahnstation wird von Faith
Chepkorir betreut, einer jungen Absolventin des Patenschaftsprojekts,
die Mitte des Jahres ihr Diplomstudium in Community Oral Health an der
Mount Kenya University erfolgreich abschließen konnte. Wir konnten
wiederum zahlreiche Einsätze für 31 Zahnärzte, 7 ZFA, 22 Studenten und 7
Helfer organisieren und möchten uns herzlich für das Engagement dieser
67 Einsatzleistenden bedanken, die mit Ihrer beispielhaften Arbeit unser
zahnärztliches Hilfsprojekt 2019 tatkräftig unterstützt haben. Durch
das Prophylaxeprojekt konnten insgesamt 11.852 Schüler untersucht und
aufgeklärt werden. Davon wurden 2056 Schüler im Anschluss behandelt.
Zahnärztliche Weiterbildungsseminare
Anfang
September fand in Kisii das sechste zahnärztliche Weiterbildungsseminar
statt. Unter den 35 Teilnehmern waren deutsche Studenten der
Zahnmedizin, die Mitarbeiter der Zahnstationen in Kenia und die
kenianischen Studenten zahnmedizinischer Fächer, die durch unser
Patenschaftsprojekt unterstützt werden. Organisiert und geleitet wurde
das Seminar von Dr. D. Bolten, Dr. H.-J. Schinkel, Dr. I. Rait, Dr. B.
Benedix und Dr. A. Wagner. Auf der Tagesordnung standen
die Bereiche Röntgen und Diagnostik, Zahntrauma, Antibiotikagabe in
der Zahnheilkunde, Pflege und Wartung der Dentaleinheiten und
Hygienemaßnahmen.
Im
März und im November 2019 fanden außerdem interne Seminare statt, die
von den Mitarbeitern und Studenten in Kenia selbstständig organisiert
und durchgeführt wurden. An der Organisation und Umsetzung beteiligten
sich außerdem deutsche Studenten und Einsatzleistende. Alle Seminare
wurden durch die Mittel der Initiative Klinikpartnerschaften finanziert.
Die Firmen Henry Schein und Brasseler Komet beteiligten sich außerdem
mit Spenden an der Umsetzung des zahnärztlichen Seminars in Kisii.
Kooperation mit der Moi University
Durch
eine weitere Förderung der Initiative Klinikpartnerschaften konnte die
Kooperation der Moi University erfolgreich fortgesetzt werden. Dort
wurden vier Behandlungsstühle und ein Röntgengerät angeschafft, um die
Unterrichtsqualität vor allem im praktischen Bereich zu verbessern. Im
Gegenzug hat die Moi University günstige Konditionen für Studenten aus
dem DfA-Patenschaftsprojekt zugesichert.
Datenerfassung
Die
ehrenamtliche Arbeit der spanischen Studentin Amel Oubibet ermöglicht
uns seit Juni 2019 mittlerweile eine systematische Datenerfassung und
statistische Auswertung aller durchgeführten Behandlungen in den Dental
Units. Seitdem wurden 179 Berichte der Zahnstationen eingereicht. 9250
Patienten wurden in allen Zahnstationen insgesamt seit Juni 2019
behandelt, zusätzlich 7331 weitere Patienten bei Mobiles.
Durchschnittlich kommen wöchentlich 51 Patienten in die Zahnstationen,
weitere 41 Patienten wurden bei mobilen Einsätzen behandelt. Diese
Auswertung der Behandlungsdaten ermöglicht uns unter anderem auch eine
gezieltere Material- und Geräteplanung für die einzelnen Stationen.
Neue Zahnstation in Rongo
Im
Juli haben wir unsere 14. Zahnstation in Rongo, im Westen Kenias,
eröffnet. Rongo ist eine knappe Autostunde von Kisii entfernt. Die
Zahnstation wurde dort auf dem Gelände eines Convents der Franciscan
Sisters of St. Joseph Asumbi als Außenstation des Hospitals in Kisii
errichtet. Rongo liegt im Migori County verkehrsgünstig an der A1. Im
Stadtkern leben etwa 12.500 und in der Umgebung der Stadt etwa 82.000
Menschen. Hier gab es bisher keine Zahnstation. So mussten Patienten
sehr lange Wege nach Kisii in Kauf nehmen, um eine Zahnbehandlung
durchführen zu lassen.
Mitarbeit
Kollege
Dr. Gerd Hase bereitete die Einsatzleistenden engagiert und individuell
auf die Hilfseinsätze vor und Florian Lautenbacher evaluiert ab
Dezember 2019 das Feedback der Kollegen nach ihrer Kenia-Reise, um
unsere Einsatzbedingungen stetig verbessern zu können. Die Präsenz
unserer hauptamtlichen Mitarbeiterin Johanna Wiest in Kenia war wieder
sehr hilfreich für unser Zahnarztprojekt und für die Kommunikation mit
unseren kenianischen Projektpartnern. Als erste Ansprechpartnerin für
zukünftige Einsatzleistende fungierte in bewährter Weise unsere
Mitarbeiterin Frau Gabi Hüttig in unserem Büro in Weimar. Allen
engagierten Kolleginnen und Kollegen möchte ich für die geleistete
Arbeit im Zahnarztprojekt herzlich danken.
Bericht von
Dr. A. Pathe
Bericht zum Patenschaftsprojekt
Neuaufnahmen
16 Kinder konnten im Jahr 2019 neu in das Patenschaftsprojekt
aufgenommen werden und bekamen damit die Chance auf eine gute
Schulausbildung, regelmäßige Mahlzeiten, eine sichere Unterkunft sowie
medizinische Versorgung. Über die letzten 20 Jahre wurden insgesamt 820
Kinder durch Dentists for Africa unterstützt, einmal finanziell durch
die Bezahlung der Schulgebühren, aber auch persönlich, durch das
kenianische Team vor Ort, das für jedes Kind ein offenes Ohr hat. Sister
Seraphine hilft zusammen mit ihren Mitarbeitern Lydia, Elsa und Wycliff
den Kindern bei Problemen, sei es in der Schule, oder auch zu Hause bei
den Familien und vermittelt dann auch zwischen Kenia und Deutschland,
wenn weitere Hilfe benötigt wird. Dadurch lassen sich die Patenschaften
sehr persönlich, individuell und transparent gestalten.
Aktuelle Förderung
Aktuell werden 513 Kinder in Schul- und Berufsausbildung unterstützt.
Davon werden 348 durch persönliche Patenschaften finanziert und 165
durch allgemeine Spenden und Patenschaftsförderer. 20 dieser Kinder sind
von Geburt an HIV positiv und stehen in der Hierarchie ganz unten.
Durch eine Schulausbildung möchten wir ihnen eine Lebensperspektive im
eigenen Land geben. Besonders freuen wir uns, dass durch den Educational
Fond mittlerweile 8 Kinder unterstützt werden können. Dadurch, dass die
Kinder einen Anteil ihrer Studiengebühren nach Abschluss in diesen Fond
zurückzahlen, ermöglichen sie selbst anderen Kindern eine Ausbildung
und können Verantwortung übernehmen, sich gegenseitig helfen und etwas
zurückgeben.
Neuer Lehrplan in Kenia
Nach 32 Jahren wurde nun der neue Lehrplan CBC `Competence based
Curriculum´ eingesetzt und mit ihm kamen neue Fächer wie `Arts and
Crafts´, `Home Science´, `Music´, `Agriculture´ und `Physical
Education´. Es gibt zusätzliche Prüfungen nach den Klassen 3 und 6,
welche den Lehrern die Stärken der Kinder aufzeigen sollen. Diese
können dann in bestimmten Fächern besonders gefördert und ermutigt
werden und sollen so mehr Selbstbewusstsein erlangen, wenn sie merken,
dass sie in bestimmten Bereichen sehr talentiert sind. Auch das Ranking
innerhalb einer Klasse fällt weg und niemand wird mehr offensichtlich
der Beste oder der Schlechteste sein. Außerdem möchte die Regierung
umsetzen, dass jedes Kind die weiterführende Secondary School besuchen
muss und nicht wie bisher nach der Primary School auch eine
handwerkliche Ausbildung beginnen kann, wenn die Noten nicht ausreichend
waren.
Besondere Unterstützung für Berufsausbildung und Berufseinsteiger
Wegen der schwierigen Situation auf dem kenianischen Arbeitsmarkt
versuchen wir unsere jungen Absolventen besonders zu unterstützen, damit
sie den Start ins Berufsleben oder in die Selbstständigkeit schaffen. Savings Group: Zum einen wurde eine Savings Group gegründet.
Patenkinder können nun bereits in der Secondary School beginnen
bestimmte Beträge in einen Fonds einzuzahlen. DfA verdoppelt diese Summe
nach drei Jahren und zahlt das Geld dann aus, wenn es die jungen
Erwachsenen sinnvoll zur Gestaltung ihres weiteren Lebensweges
einsetzen. Starthilfe für Berufseinsteiger: Für diejenigen, die eine
Berufsausbildung machen, bieten wir mit Hilfe der Paten und gegen
Vorlage eines Businessplans eine finanzielle Starthilfe von bis zu 300€
an. Davon können sie sich beispielsweise nach einer Schneiderausbildung
eine Nähmaschine kaufen.
Weiterbildungsseminare
Zum ersten Mal wurden in diesem Jahr zwei Weiterbildungsseminare für
Jugendliche aus dem Patenschaftsprojekt angeboten. So konnten die
Teilnehmer in zwei etwas kleinere Gruppen von je etwa 40-50 Personen und
getrennt nach Altersgruppen aufgeteilt werden. Die Seminare
dienen der Vermittlung von Softskills, aber auch der
Netzwerkbildung unter den Patenkindern. Dabei wird auch persönliche
Beratung angeboten. Da sie ohne Eltern aufgewachsen sind, kommen viele
der Teilnehmer mit drängenden persönlichen Problemen zu diesen
Seminaren.
Das erste Seminar für Jugendliche, die die Secondary School besuchen,
wurde im April durchgeführt. 40 Schüler im Alter von 16-19 Jahren aus
dem DfA-Patenschaftsprojekt besuchten das Seminar. Das Motto: My Choice,
My Destiny. Ziel war es den Teilnehmern dabei zu helfen wichtige
Lebensentscheidungen in den Bereichen Persönlichkeitsfindung, Berufswahl
und Beziehungen zu treffen.
TeilnehmerInnen des Waisenseminars im April 2019 bei einer Übung zu Selbstwahrnehmung und Selbstbewusstsein.
Ein
weiteres Seminar wurde Ende August organisiert und richtete sich an
College Studenten im ersten und zweiten Studienjahr, sowie Absolventen,
die kurz vor dem ersten Studienjahr standen. Thematisch war das Seminar
auf Selbst- und Persönlichkeitsfindung, Beziehungen und Kommunikation,
sowie Aufklärung zum Missbrauch von Drogen und Medikamenten ausgelegt.
Das umfassende Beratungsprogramm im Rahmen dieser Seminare wird von den
Teilnehmern als sehr hilfreich und notwendig bewertet. Viele haben den
Wunsch ausgesprochen noch öfter an solchen Seminaren teilnehmen zu
können. Bericht von S. Koech und J. Wiest
Das Patenschaftsprojekt in Zahlen
212 direkte Patenschaften Schulausbildung
121 direkte Patenschaften Berufsausbildung
20 Patenschaften Förderer mit Kind
18 DfA-Kinder Schulausbildung
114 DfA-Kinder Berufsausbildung
28 Kinder auf Warteliste Berufsausbildung (davon 13 DfA Kinder und 15 Patenkinder)
16 neue Patenschaften
289 abgeschlossene Patenschaften
47 Kinder haben ihre Berufsausbildung 2019 abgeschlossen
52 Kinder haben die Secondary School 2019 abgeschlossen
Waisenfonds 2015+
14 Vollwaisen, davon in 5 Berufsausbildung
11 HIV-positive Waisen
Bericht zur Witwenkooperative St. Monica in Nyabondo
Das Jahr 2019 brachte für die
Mitglieder der Witwenkooperative St. Monica einige Neuerungen. So wurde
beispielsweise ein Spülbereich mit mehreren Spülbecken, Abtropfgitter
und Überdachung an das Küchengebäude angeschlossen. Manches Bewährte
wurde weiter vorangetrieben, es entstand ein neues Design für die Uzingo
Armbänder, die zur Finanzierung der Krankenversicherung verkauft
werden. Manches Projekt ging auch nur langsam voran, wie der Bau des
Brunnens. Die Arbeiten mussten aufgrund der Folgen des Klimawandels
immer wieder unterbrochen werden. Das Gelände stand unter Wasser und der
Brunnenschacht musste leer gepumpt werden um weiter graben zu können.
Wegen
starker Regenfälle, die für diese Jahreszeit sehr ungewöhnlich sind,
steht das St. Monica Village seit November unter Wasser.
Osterfest
Die Gemeinschaft der Witwen wurde gestärkt, zusammen wurde Ostern
gefeiert. Am 1. Dezember, dem World Aids Day, veranstalteten die Witwen
eine Prozession und riefen zu Solidarität mit Betroffenen auf, mehrere
Redner klärten die Teilnehmer aus der Umgebung über Ursachen und Folgen
einer HIV Infektion auf. Betroffene Witwen sprachen über den korrekten
Umgang mit Antiretroviralen Medikamenten, einen gesunden Lebenswandel
und davon wie wichtig es ist, immer Hoffnung im Leben zu haben. Es
wurden auch Themen wie Mikrofinanzierung angesprochen und Ratschläge
dazu erteilt wie man möglichst gute Ergebnisse beim Gemüseanbau erzielt.
Weihnachtsfeiern fanden statt für die Witwen und für die 53 Kinder des
Kindergartens des St. Monica Village.
Kinderförderprogramm
Die Gemeinschaft wurde aber nicht nur unter den Witwen selbst gestärkt.
Es entstand ein neues Projekt, bei dem sich die Witwen 150 Kindern
annehmen, die in Kinderfamilien, also ohne erwachsene Bezugsperson, in
der Umgebung leben. Diese Kinder stellen sich jeden Tag die Frage „Kann
ich zur Schule gehen oder muss ich Geld verdienen, damit ich heute etwas
essen kann?“ Kinder, die zur Schule gehen, werden oft Heim geschickt,
weil es an Schuluniformen oder Unterrichtsmaterialien fehlt.
Die Witwen betreuen diese Kinder, indem sie bei regelmäßigen Treffen ein
offenes Ohr für deren Probleme haben. Es wurden Nahrungsmittelpakete,
Schuluniformen, Schultaschen und Bücher für die Kinder ausgegeben. Die
Witwen hatten die Schulausrüstung und Kleidung eingekauft und verteilten
sie in der Versammlungshalle der Witwenkooperative an die
überglücklichen Kinder.
Vier Kinder, die keine feste Unterkunft hatten konnten durch
Spendengelder auf ein Internat geschickt und mit allem notwendigen
ausgerüstet werden. Für die Kinderförderung haben die Witwen ein eigenes
Komitee gegründet. Die Finanzierung des Projekts erfolgt aus
Fördermitteln der E.O. Stiftung und zweckgebundenen Spenden. Einige
Kinder konnten erfolgreich ins Patenschaftsprojekt vermittelt werden.
Spendenaktion zu Weihnachten
Zur Weihnachtszeit begann hier in Deutschland der alljährliche Verkauf
von Gutscheinen, um den Witwen ein fröhliches Weihnachten zu
ermöglichen. Jede der 420 Witwen sollte ein Geschenk bekommen. Aufgrund
der, im vergangenen Jahr, besonders hohen Zahl an registrierten
Mitgliedern, war es schon eine Herausforderung. Gutscheine wurden bei
der Jahreshauptversammlung, auf verschiedenen Weihnachtsmärkten und in
den Praxen verkauft. Ein besonderer Dank geht hier an Steffi
Schmitt-Langer und ihr Team und an die Praxis Schinkel / Pietschmann.
Ebenfalls an Sandra und Nicholas Koech für die Organisation des
Weihnachtshäuschens auf dem Ensdorfer Weihnachtsmarkt. Es wurden 30
Ziegen, 99 Hühnerpärchen, 151 Nahrungsmittelpakete, 33 Tüten Mais, 29
Tüten Zucker, 39 Kanister Öl und 39 Obstbäume unter den Witwen verlost.
Mit dem Stand auf dem Weihnachtsmarkt
in Ensdorf im Saaraland nahmen Sandra Koech und Katharina
Weiland-Zejewski fast 1000€ ein, die an die Witwen übergeben wurden. Sie
verkauften Handarbeiten, Weihnachtskarten, Uzingo-Bänder uvm.
DfA-Jubiläum
20 Jahre nachhaltige Entwicklungshilfe in Kenia
30.000 zahnärztliche Untersuchungen jährlich, davon 6.000 Kinder in Schuluntersuchungen
14 Zahnstationen aufgebaut
900 Patenschaften für Waisenkinder, davon 250 mit abgeschlossener Berufsausbildung
420 von HIV/Aids betroffene Frauen sind Mitglieder der Witwenkooperative
Stiftungsgründung in Kenia in 2017
Über 800 Hilfseinsätze deutscher Zahnärzte, Ärzte, Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker
Seit 20 Jahren betreibt DfA in Kenia
nachhaltige Entwicklungshilfe. Durch die drei Hauptprojekte
Zahnarztprojekt, Witwenkooperative und Patenschaftsprojekt helfen wir
die Lebensumstände mittelloser Menschen in Kenia zu verbessern.
Die Bilanz
Unsere Bilanz der letzten 20 Jahre ist positiv. Wir erreichen mit
unserer Arbeit die Menschen, die sich keine zahnärztliche Behandlung
leisten können und betreiben zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung
für Schulkinder. Sonst chancenlosen Waisenkindern geben wir durch
Förderung bis zum Schulabschluss Lebensperspektiven. Viele von ihnen
arbeiten bereits aktiv im Zahnarztprojekt und geben etwas von dem
zurück, was sie an Unterstützung bekommen haben. Durch die
Witwenkooperative St. Monica Village helfen wir 420 von HIV/Aids
betroffenen Witwen gemeinschaftlich ein Einkommen für sich und ihre
Familien zu erwirtschaften.
Zusammenarbeit mit lokalen Partnern
Besonders wichtig ist dabei die Zusammenarbeit mit unseren Partnern, den
Franziskanerinnen. Mit ihrer Hilfe ist es uns gelungen, verlässliche
und gut funktionierende Strukturen aufzubauen, die es uns erlauben
effektiv Hilfe zu leisten.
Sister Seraphine, Franziskanernonne und langjährige Managerin unseres
Patenschaftsprojekts, betonte die Bedeutung der Arbeit von DfA für
bedürftige Menschen in Kenia: „Die Projekte von Dentists for Africa
verändern das Leben ungezählter notleidender Menschen in Kenia. Sie
geben Perspektiven in unserem Land und helfen ihnen, ihr Leben selbst in
die Hand zu nehmen und zu gestalten“.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit unserer Hilfsprojekte erreichen wir durch
regelmäßigen Kontakt mit unseren kenianischen Projektpartnern vor Ort
und durch Nutzung der verfügbaren Kommunikationskanäle. Ziele dabei sind
unser Erkennen, Abstimmen und Handeln entsprechend der Nöte und
Probleme der kenianischen Menschen, die an unserer Hilfe interessiert
sind. Wir stülpen nichts über und erkennen an, dass die Kenianer selbst
die Experten zur Lösung ihrer Probleme sind. In den vergangenen 20
Jahren durften wir lernen, dass diese Zusammenarbeit mit gut
organisierten Partnern, wie den Franziscan Sisters, den Witwen der
St. Monica Kooperative und zunehmend den Waisen unseres
Patenschaftsprojekts die Grundlage für das Ankommen unserer Hilfe ist.
Danke auch für alles Vertrauen und die ungezählten Aktivitäten der in
Deutschland Engagierten!
Dr.
Hans-Joachim Schinkel
Schulbau in Koliech
Die Schüler der St. Michael Preperatory and Orphanage Schule in Koliech.
Im Mai 2019 wurde mit dem Bau einer
Vor- und Grundschule in Koliech begonnen, einem kleinen Dorf in einer
abgelegenen Gegend in Homa Bay County. In der gesamten Region gibt es
bislang keine Grundschule, die für die Kinder aus Koliech erreichbar
ist. Sie müssen oft lange und beschwerliche Schulwege zurücklegen, oder
können gar nicht zur Schule gehen. Im Mai 2019 wurde mit dem Bau
begonnen. Mittlerweile sind schon die ersten Gebäude fertig gestellt.
Die Schule soll Platz für insgesamt 300 Kinder im Vor- und
Grundschulalter bieten. Das Projekt, das auch die Ausstattung der Schule
mit Möbeln, Büchern, einer Küche mit Einrichtung und den Bau sanitärer
Anlagen umfasst, soll im April 2020 fertig gestellt werden. Gefördert
wird der Schulbau von der Stiftung Nord-Süd Brücken und Ein Herz für
Kinder.
Einnahmen und Ausgaben 2018
Im Jahr
2018 wurden 552.191,35€ an Einnahmen verzeichnet. Der
Verwaltungskostenanteil lag bei 15%. Die folgenden Summen wurden von
Institutionen und Stiftungen als Fördermittel bewilligt:
– 5673.20€ von der apoBank-Stiftung für das Projekt
„Zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung an Schulen für 1200 Kinder
in entlegenden ländlichen Gegenden Kenias“
– 48.078€ von der Initiative Klinikpartnerschaften (GIZ) für das Projekt „Nachhaltige Verbesserung der zahnärztlichen Behandlungsqualität in kenianischen Zahnstationen“
– 19.700€ von der E.O. Stiftung für das Projekt „Förderung der Ausbildung von zahnärztlichem
Fachpersonal in Kenia“
– 10.000€ von der E.O. Stiftung für das Kinderförderprogramm
Diese Fördermittel wurden teilweise auf die Jahre 2019 und 2020 umgebucht. Die gesamten Ausgaben lagen 2018 bei 566.185,64€.
Einnahmen und Ausgaben 2019
Für
das Jahr 2019 wurden 681.564,86€* an Einnahmen verzeichnet. Der
Verwaltungskostenanteil lag bei 13%*. Die folgenden Summen wurden von
Stiftungen und Institutionen im Jahr 2019 als Fördermittel bewilligt:
– 130.000,00€ von Ein Herz für Kinder für das Projekt „Neubau der Vor- und Grundschule ,,St. Michael Preperatory School“ in Rachuonyo Sub County, Kenia“
– 48.330,00€ von der Stiftung Nord-Süd-Brücken für das Projekt
„Verbesserung des Zugangs und der Voraussetzungen zur Grundschulbildung
für 120 Kinder im schulfähigen Alter in Rachuonyio Sub Gounty, Kenia“
– 48.810,00€ von der Initiative Klinikpartnerschaften (GIZ) für das Projekt „Förderung qualifizierter zahnmedizinischer Ausbildung an der Moi University of Dentistry, Kenia“
– 7854,50€ von der E.O. Stiftung für das Projekt „Zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung an
Schulen für 3000 Kinder in entlegenen ländlichen Gebieten Kenias“
– 5327,65€ von der apoBank-Stiftung für das Projekt „Zahnmedizinische Aufklärung und Behandlung für 2.100 Kinder in Kenia“
Diese
Fördermittel werden entsprechend der Dauer der Projekte auf die Jahre
2020 und 2021 umgebucht. Die Ausgaben lagen bei 707.909,89€*.
*Es handelt sich hier um vorläufige
Zahlen. Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2019 veröffentlichen wir
nach Abschluss der Steuerprüfung.
Ausblick und Ziele 2020
Folgende Ziele für das Jahr 2020, zusätzlich zu den bestehenden Projekten, haben wir uns vorgenommen:
Neue
Zahnstation in Githurai: In einem Slum in Nairobi wird 2020 eine neue
Zahnstation eröffnet, um bedürftige Patienten noch besser zu erreichen.
2-3
zahnärztliche Seminare: mindestens ein internes Seminar und ein Seminar
unter der Leitung deutscher Zahnärzte (im August 2020) sind geplant.
Als Themen wurden Notfallbehandlungen, systemische Erkrankungen und
deren Einfluss auf die oralen Strukturen, zahnärztliche Behandlung bei
schweren Allgemeinerkrankungen, Endodontie und konservierende
Behandlungen vorgeschlagen.
Durchführung von zahnmedizinischen Kursen an der MOI- University Eldoret
Fortführung und Ausbau der zahnärztlichen Prävention und Kinderbehandlung von Schulkindern
2 Waisenseminare für Schüler in Form 2 der Secondary School und College Studenten
Ausbau
der Kooperation zwischen DfA und der Moi University School of Dentistry
(MUSOD) Eldoret: Weiterführung des Projekts mit Förderung durch die
Initiative Klinikpartnerschaften. In diesem Rahmen sind auch
Weiterbildungsmaßnahmen geplant
Beginn der hauptamtlichen Tätigkeit von Dr. Isa Rait
Ausbau der Projekte durch Anträge für Fördermittel externer Geber
Fortführung des Kinderförderprogramms: Ermöglichung des Besuchs der Secondary School für die Kinder mit den besten Abschlüssen
Abschluss des Schulbaus
Ein
herzlicher Dank geht an alle Sponsoren, die DfA unterstützen: die
Walter-Gastreich Stiftung, KaVo, Heraeus, Familie Gaßmann, Familie
Spruth, Henry Schein, LETI, Peppler und Permadental, Komet und die Firma
Straumann.
Trotz des Erfolgs bei der Gewährung von Mitteln aus Stiftungen sind
unsere Spender kleiner Beträge, einschließlich Spenden, die bei
Geburtstagsfeiern gesammelt werden und die Edelmetallspender, auch
weiterhin das finanzielle Rückgrat unserer Projekte. Auch bei
Ihnen möchten wir uns herzlich bedanken.
Dentists for Africa
Tel.: 49 (0) 3634 6048592 ● Mail: info@dentists-for-africa.org
Web: www.dentists-for-africa.org
Nachhaltige Kooperation in Ausbildung, Zahnmedizin und sozialen Projekten
Neue Zahnstation in Rongo
Im Juli haben wir unsere 14.
Zahnstation in Rongo, im Westen Kenias, eröffnet. Rongo ist eine
knappe Autostunde von Kisii entfernt. Die Zahnstation wurde dort auf dem
Gelände eines Convents der Franciscan Sisters of St. Joseph Asumbi als
Außenstation des Hospitals in Kisii errichtet. Rongo liegt im Migori
County verkehrsgünstig an der A1. Im Stadtkern leben etwa 12.500 und in
der Umgebung der Stadt etwa 82.000 Menschen. Hier gab es bisher keine
Zahnstation. So mussten Patienten sehr lange Wege nach Kisii in kauf
nehmen, um eine notwendige Zahnbehandlung durchführen zu lassen.
Das Gebäude wurde von den Fanciscan Sisters errichtet. Die räumliche
Planung und Einrichtung betreuten und realisierten Sr. Lawrencia und Dr.
Bernd Benedix im Namen von Dentists for Africa. Die offizielle
Inbetriebnahme erfolgte Mitte Juli 2019 mit der Untersuchung und
schrittweisen Behandlung von 2000 Schülern einer nahe gelegenen
Schule.
Faith, eine junge Absolventin, die über Dentists for Africa gefördert
wurde und so Schulausbildung und später Universitätsausbildung erhielt,
wird als Oral Health Officer diese Zahnstation betreuen. Dieses Projekt
zeigt sehr gut die Nachhaltigkeit der Unterstützung von Dentists for
Africa. Um für die dort angebotenen Dienstleistungen zu werben hat
unser kenianisches Team eine Schulbehandlung organisiert. In einer nahe
gelegenen Grundschule wurden Kinder kostenfrei untersucht und über
Mundhygiene aufgeklärt. Alle Kinder bekamen Zahnbürste und Zahncreme
geschenkt. Wir freuen uns, dass wir nun in einer weiteren Zahnstation
zahnärztliche Versorgung für bedürftige Menschen anbieten können.
Sonderregelung für Schulbehandlungen von Einsatzleistenden
Dentists for Africa organisiert und
finanziert zahnmedizinische Aufklärung, Reihenuntersuchungen und
Behandlungen von Schulkindern in Kenia. Für die Zahnbehandlungen der
Kinder zahlen wir eine vertraglich festgelegte Summe. Da unsere
finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, ist die jährliche Gesamtsumme,
die für Schulbehandlungen pro Zahnstationen erstattet wird, begrenzt.
Um diese dringend notwendigen Kinderbehandlungen durch unsere
Einsatzleistenden weiterhin zu ermöglichen auch wenn das Limit der
jeweiligen Station bereits erreicht wurde, zahlen wir ab sofort eine
festgelegte Summe pro Einsatzleistendem, der Schulbehandlungen
durchführt.
Der Verband der Deutschen
Dental-Industrie (VDDI) hat 2016 aus Anlass
seines einhundertjährigen Verbandsjubiläums ein Projekt mit dem
Titel Light up a smile zur Unterstützung von dentalen Hilfsmaßnahmen für bedürftige Menschen im In- und Ausland ins Leben gerufen.
Ziel ist es bestehende und laufende Hilfsprojekte von Zahnärzten und
Zahntechnikern mit einer einmaligen Spende in Höhe von 5.000.- Euro in
Anerkennung und zur Unterstützung freiwilliger und ehrenamtlicher Arbeit
zu bedenken. Wir freuen uns sehr darüber, dass diese Spende im Februar
2019 Dentists for Africa zugesprochen wurde. Die Mittel stehen im Rahmen
dentaler Hilfsmaßnahmen für bedürftige Menschen zur freien Verfügung
und werden von DfA für Prophylaxemaßnahmen für Kinder an Schulen
eingesetzt, die ein besonders wichtiger Teil unserer Arbeit in
Kenia sind. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der
Mundgesundheit und damit der allgemeinen Gesundheit der Kinder.
Patenkinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ermöglichen Neuaufnahme von Waisenkindern in das Patenschaftsprojekt
Bei unserer Arbeit in Kenia achten wir
besonders auf Nachhaltigkeit. Wir möchten Strukturen schaffen, die sich
eigenständig entwickeln und langfristig auch ohne unsere Hilfe weiter
existieren. Daher zahlen die Absolventen unseres Patenschaftsprojekts
nach ihrem Abschluss und bei Beginn der Berufstätigkeit 10% der Kosten
zurück, die sie von uns für ihre College Ausbildung erhalten haben.
Dieses Geld verwenden wir dann für Neuaufnahmen von Waisenkindern in das
Patenschaftsprojekt. Sie werden dann nicht aus Deutschland unterstützt,
sondern von ihren Vorgängern im Projekt, die nun durch unsere Hilfe auf
eigenen Füßen stehen.
Vor kurzem konnten durch diesen Educational Fund wieder vier weitere
Waisenkinder in unser Patenschaftsprojekt aufnehmen (s. Fotos). Alle
vier Kinder kommen aus sehr schwierigen Familienverhältnissen, in denen
Todesfälle zu bitterer Armut und Zerwürfnissen geführt hat. Die
Leidtragenden sind die Kinder, die ohne Fürsorge aufwachsen, hart
arbeiten müssen und nicht zur Schule gehen können. Durch die Aufnahme in
unser Patenschaftsprojekt können sie auf Internate geschickt werde, wo
sie nicht nur eine gute Schulbildung erhalten, sondern auch in einer
sicheren Umgebung aufwachsen.
Neuaufnahmen in das Patenschaftsprojekt aus dem Kinderförderprogramm
Die
150 Kinder im Kinderförderprogramm sind besonders bedürftige Waisen,
die ohne erwachsene Bezugsperson in bitterer Armut leben. Sie
können die Schule daher gar nicht oder nur selten besuchen. Durch
das Programm erhalten sie Schuluniformen, Schuhe und andere
Gebrauchsgegenstände, die für den Schulbesuch in Kenia notwendig sind.
Ziel ist es ihnen den Besuch der Grundschule zu ermöglichen. Darüber
hinaus möchten wir möglichst viele Kinder auch noch weiter unterstützen.
11 Kinder aus dem Kinderförderprogramm konnten wir in unser
Patenschaftsprojekt übernehmen und ermöglichen ihnen so eine
langfristige, verlässliche Förderung.
Für alle anderen Kinder im Kinderförderprogramm sammeln wir nach wie vor Spenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019 in Erfurt
Die
diesjährige Jahreshauptversammlung wird vom 1.-3. November in Erfurt in
den Räumen der Landeszahnärztekammer Thüringen stattfinden. Wir feiern
in diesem Jahr unser 20-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass haben wir
Sr. Seraphine, die Managerin unseres Patenschaftsprojekts und
langjährige Mitarbeiterin nach Deutschland eingeladen. Gemeinsam mit
Projektmanagerin Johanna Wiest wird sie direkt aus unseren Projekten in
Kenia berichten. Die Veranstaltung beginnt am Freitagabend mit einer
Begrüßung und einem gemeinsamen Imbiss im Restaurant Gartenstadt. Am
Samstag wird vormittags die öffentliche Informationsveranstaltung und
nachmittags die Mitgliederversammlung stattfinden. Außerdem erwartet Sie
ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Den Samstag werden wir bei
einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte Pier 37 ausklingen
lassen. Den Sonntag möchten wir mit einer Andacht beginnen und danach
das Wochenende mit einem Besuch in der Gedenk- und Bildungsstätte
Andreasstraße abschließen. Die offizielle Einladung finden Sie auf
unserer Website. Bitte senden Sie uns das beiliegende Rückmeldeformular verbindlich bis zum 30.09.2019 zu.
Dentists for Africa
Tel.: 49 (0) 3634 6048590 ● Mail: info@dentists-for-africa.org
Web: www.dentists-for-africa.org
Der Verein hat den Namen „Dentists for Afrika e.V.“. Er hat seinen
Sitz in 99610 Sömmerda, Bahnhofstr. 21 und ist beim Amtsgericht Sömmerda
unter der Nummer VR 571 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
Zweck des Vereins ist die zahnärztliche und medizinische Versorgung
der armen Bevölkerungsschichten in Afrika durch praktische Arbeit vor
Ort zu unterstützen, dies auch finanziell und materiell.
Projekte, die dem Kampf gegen die Aids-Epidemie und der Prävention
der HIV-Ausbreitung dienen, werden ebenso unterstützt. Eingeschlossen
sind auch Selbsthilfegruppen HIV-Infizierter.
Außerdem vermittelt der Verein Patenschaften zur Förderung
bedürftiger afrikanischer Kinder, bevorzugt AIDS-Waisenkinder. Gefördert
wird weiterhin die Berufsausbildung in afrikanischen Ländern, besonders
zu Zahnärzten, Ärzten, Krankenschwestern, Zahnarzthelferinnen und
Zahntechnikern.
Die direkte finanzielle Unterstützung von Partnerorganisationen in
Entwicklungsländern ist zur Umsetzung der gemeinsamen Projekte zulässig.
Partnerorganisationen im Sinne dieser Satzung sind
Non-Profit-Organisationen, die die gleichen oder ähnliche Zwecke wie
dieser Verein haben und die nach ähnlichen Grundsätzen wie gemeinnützige
Organisationen in Deutschland geführt und bewirtschaftet werden.
Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Ausnahmen sind in § 20 dieser Satzung enthalten. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der
Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen
Vertreter/ innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den
Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann die Antragstellerin/ der
Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet mit
einfacher Mehrheit endgültig.
Förderende Mitglieder können Einzelpersonen, Vereine oder Firmen
werden, die mit ihrer Mitgliedschaft den Verein, ohne Verpflichtungen
für diesen, über die normalen Mitgliedsbeiträge hinaus fördern wollen.
Für die Aufnahme gilt § 5 Abs.: 1
Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede Änderung der Adresse unverzüglich anzuzeigen.
Mit dem Aufnahmeantrag erkennt das neue Mitglied die Satzung des
Vereins an. Die Anerkennung schließt die Ordnungen grundsätzlich mit
ein. Das Mitglied erhält mit Beitritt ein Exemplar der Satzung.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter
Einhaltung einer Frist von sechs Monaten und nur zum Schluss eines
Geschäftsjahres zulässig. Bei Minderjährigen ist die Erklärung durch
mindestens einen gesetzlichen Vertreter abzugeben.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:
– wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
– wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat
er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu
äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von
vierzehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den
Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch
eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die
Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung muss
schriftlich und binnen eines Monats nach Absendung der Entscheidung
erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit
endgültig.
Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz
zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von
Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im
Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen
werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis
auf den Ausschluss zu enthalten hat, ein Monat vergangen ist.
Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen
Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche
gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der
Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und
begründet werden.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des
Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der
Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen bis zur
doppelten Höhe des Jahresbeitrages erhoben werden. Hierzu ist die
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel- Mehrheit
erforderlich.
Der Vorstand kann durch Vorstandsbeschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit
in geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise
erlassen oder stunden. Die Stundung ist zinslos.
§ 8 Rechte und Pflichten
Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den
weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu
gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Einhaltung gemeinsamer
Wertvorstellungen verpflichtet.
§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 10 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
– der 1.Vorsitzenden/ dem 1. Vorsitzenden
– der 2. Vorsitzenden/ dem 2. Vorsitzenden
– der Kassenwartin/ dem Kassenwart
– und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand kann durch eine Generalsekretärin/ einen Generalsekretär erweitert werden.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Maßgabe
der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Näheres regelt
eine Geschäftsordnung. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der
Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
– die 1.Vorsitzende/der 1.Vorsitzende
– die 2. Vorsitzende/der 2.Vorsitzende
Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch die 1.Vorsitzende/ den 1.Vorsitzenden oder die 2.
Vorsitzende/ den 2. Vorsitzenden vertreten. Diese haben
Einzelvertretungsbefugnis.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
§ 11 Wahl und Amtsdauer des Vorstands
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wählbar
sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die
Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
Zu Vorstandsmitgliedern können nur ordentliche Mitglieder des Vereines gewählt werden.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Näheres regelt eine
Wahlordnung, die durch die Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit
beschlossen wird.
Das durch den alten Vorstand festgestellte vollständige Wahlergebnis
sowie alle zukünftigen personellen Veränderungen des Vorstandes werden
den Mitgliedern auf der Website des Vereins unter
www.dentists-for-africa.org bekannt gegeben.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied des Vorstandes aus, so
kann der Vorstand einen kommissarischen Vertreter bis zur nächsten
Mitgliederversammlung bestimmen.
§ 12 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Bei Bedarf können, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder
wenn 10% der Mitglieder dies schriftlich verlangen, durch den Vorstand
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
§ 13 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter
Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des
Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem
Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt
gegebene Adresse gerichtet ist. Bei Zustimmung des Mitgliedes, wird die
Einladung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse gesendet.
Die Einladung und die Tagesordnung wird auch auf der Website des Vereins unter www.dentists-for-africa.org veröffentlicht.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Ebenso wird der
Versammlungsort vom Vorstand bestimmt. Anträge zur Mitgliederversammlung
können vom Vorstand und von den ordentlichen Mitgliedern eingebracht
werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand
schriftlich mit Begründung vorliegen.
Die Ergänzungen sind zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der
Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die
Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von
drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung des
abzuändernden bzw. neu zu fassenden Paragraphen im genauen Wortlaut mit
der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
§ 14 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
– Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
– Entgegennahme des Berichts der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
– Entlastung und Wahl des Vorstands
– Wahl der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
– Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit
– Genehmigung des Haushaltsplans
– die Bewilligung außerordentlicher, über die Festlegung im Haushaltsplan hinausgehender Ausgaben
– die Höhe der Vergütung für Auslandseinsätze
– Richtlinien zum Auslagenersatz
– Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins sowie
über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung
– Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
– Ernennung von Ehrenmitgliedern
– Beschlussfassung über Anträge
Im Übrigen kann die Mitgliederversammlung sämtliche Fragen der Vereinspolitik erörtern und beraten.
§ 15 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn diese ordnungsgemäß
einberufen wurde.
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur
persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht ausgeübt werden. Dazu sind die schriftlichen Vollmachten
spätestens am Tage der Mitgliederversammlung dem Versammlungsleiter
vorzulegen.
Die Mitglieder des Vereines können anstelle der Beschlussfassung in
Mitgliederversammlungen Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren
fassen. Dazu sind den Vereinsmitgliedern die Beschlusstexte mit
Begründungen und den eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder zu
übersenden. Für die Rücksendung der Beschlussvoten ist eine Frist von
mindestens vier Wochen einzuräumen, es sei denn, das Beschlussverfahren
ist selbst mit vierwöchiger Frist angekündigt worden.
Die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse gelten nur dann als
gefasst, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder an der
Beschlussfassung teilnehmen und innerhalb der vierwöchigen Frist ihr
Votum abgegeben haben. Die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt des
Umlaufbeschlusses sowie die abgegebenen Stimmen werden mit dem
Beschlussergebnis bekannt gegeben.
Beschlussanträge sind stets so zu formulieren, dass Sie eindeutig
befürwortet oder abgelehnt werden können. Mehrere Beschlüsse in
derselben Angelegenheit müssen so abgefasst werden, dass sich deren
Verwirklichung nicht gegenseitig ausschließt.
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung und in den Umlaufverfahren
werden stets mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden
stets wie nicht abgegebene Stimmen behandelt.
Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins können nur mit
der Mehrheit von Zwei-Drittel der in der Mitgliederversammlung
anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Gegebenenfalls ist das
Fortbestehen der Gemeinnützigkeit erneut zu prüfen und bestätigen zu
lassen.
ber die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
unterzeichnen ist. Das Protokoll über im Umlaufverfahren gefasste
Beschlüsse ist innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Frist über die
Stimmabgabe sämtlichen Vereinsmitgliedern zur Kenntnis zu geben.
Protokolle werden auf der Mitglieder-Website des Vereins unter
www.dentists-for-africa.org veröffentlicht.
§ 16 Ernennung von Ehrenmitgliedern
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben,
können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf
einer Mehrheit von Zwei-Drittel der anwesenden Mitglieder.
§ 17 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei
Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes
oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist
zulässig.
Die Kassenprüferinnen/die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins
einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr
sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich
Bericht zu erstatten. Die Kassenprüferinnen/die Kassenprüfer erstatten
der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen, bei
ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte, die Entlastung der
Kassenwart in/des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.
§ 18 Ordnungen
Der Verein kann sich Ordnungen geben. Diese werden von der
Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel- Mehrheit genehmigt oder
geändert.
§ 19 Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens
Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder
außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit
beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke (Aberkennung der Gemeinnützigkeit) ist das
verbleibende Vermögen über die Stadt Sömmerda zur Förderung von Bildung
und Erziehung kenianischer Waisenkinder aus dem Patenschaftsprojekt zu
verwenden. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach
Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die
1.Vorsitzende/ der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende/ der 2.
Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/
Liquidatoren (Abwicklung der Vereinsauflösung). Die vorstehende
Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem
anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 20 Erstattungen von Auslagen
Der Verein kann für Vereinsmitglieder oder im Auftrag des Vereins
tätige Nichtmitglieder, wenn es die finanziellen Mittel des Vereins
erlauben, Zuschüsse zu freiwillig übernommenen Reisekosten,
Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen, die bei der Erfüllung von
Vereinszwecken nach § 2 dieser Satzung entstehen, auf Antrag gewähren.
Die Modalitäten eines Hilfseinsatzes werden vorab mit den
Einsatzleistenden in Vertragsform geregelt.
Zur Vereinfachung der Feststellung der tatsächlichen Aufwendungen
können Pauschalsätze für Dienstreisen angewandt werden, die für die
Lohnsteuer gültig sind. Diese gelten zugleich als Höchstsatz für
Auslagenersatz.
Über den Auslagenersatz entscheidet der Vorstand gemäß den auf der Mitgliederversammlung gefassten Richtlinien.
Die Höhe von Auslagen und deren Entstehungsgrund sind stets in
Schriftform bzw. durch Abrechnung nachzuweisen. Die Höhe von Vergütungen
ist stets nach marktüblichen Kriterien unter Berücksichtigung der
Qualifikation der Ausübenden, ortsüblichen Vergütung in Deutschland bzw.
anderen europäischen Entsendungsländern, dem Anforderungsprofil der
Tätigkeit in Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen.
Insbesondere sind unüblich hohe Vergütungen nicht zulässig.
Der Verein ist zur Erfüllung seiner Aufgaben berechtigt, Mitarbeiter
einzustellen. Diese können eine Vergütung erhalten, die für Art und
Umfang ihrer Tätigkeit angemessen ist.
§ 21 Datenschutz
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche
Verhältnisse der Mitglieder gespeichert, übermittelt und verändert.
Den Organen des Vereins, deren Mitglieder oder für den Verein
Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als
dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecke zu verarbeiten,
bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten
Personen aus dem Verein.
§ 22 Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 03.11.2012 beschlossen worden.
Dr. Hans-Joachim Schinkel
1. Vorsitzender
Global Giving
Hier muss ein Text zu Global Giving rein.
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Patenschaften
Sie können mit ihrem Patenkind über den Schriftweg Kontakt halten.
Kenia verfügt über ein gut ausgebautes Mobilfunknetz, so dass auch der
Einsatz von neuen Medien denkbar ist. Einige Pateneltern haben ihr
Patenkind bereits in Kenia besucht.
Die Waisenkinder, die in unser Projekt aufgenommen werden, sind durch
ein Gremium, bestehend aus Witwen unserer Witwenkooperative und unseren
Projektpartnerinnen vor Ort, den Franziskanerschwestern, ausgewählt. So
stellen wir sicher, dass eine tatsächliche Bedürftigkeit vorliegt. Ziel
ist, dass die Kinder eine Schul- und Berufsausbildung im eigenen Land
erhalten, um so den Grundstein für eine bessere Zukunft im eigenen Land
zu legen. Einige Absolventen unseres Patenschaftsprojektes sind
mittlerweile in unseren medizinischen Projekten tätig.
Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer Patenschaft haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!